DStGB-Hauptgeschäftsführer fordert schnelle Grundsteuer-Reform

Wert des Gebäudes muss in die Grundsteuerermittlung mit einfließen

Berlin. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert eine schnelle Reform der Grundsteuer – stellt sich aber gegen die Forderung, nur den Bodenwert zur Bemessung heranzuziehen. „Auch der Wert des Gebäudes muss in die Grundsteuerermittlung mit einfließen. Es ist schwer vermittelbar, warum ein unbebautes Grundstück genauso besteuert werden soll, wie ein Grundstück gleicher Fläche mit einer prächtigen Villa“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Passauer Neue Presse“.

Die künftige Bundesregierung müsse sich der Grundsteuer mit Hochdruck annehmen und einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. „Im Sondierungspapier gibt es ja ein klares Bekenntnis zur Grundsteuer“, so Landsberg. „Jetzt darf man die Kommunen nicht im Regen stehen lassen sondern muss alles daran setzen, diese kommunale Steuerquelle zu sichern und zu reformieren.“ Trotz des Rückgangs der neu angekommenen Flüchtlinge im vergangenen Jahr fordert Landsberg von der Bundespolitik, „weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen zu ergreifen, Rückkehrszenarien zu entwickeln und die Integrationsanstrengungen zu verstärken“.

Nach seinen Worten gehören dazu die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zum Beispiel auf die Maghreb-Staaten sowie die Bekämpfung der Fluchtursachen. „Wir erwarten auch eine konsequente Rückführung derjenigen, die kein Bleiberecht haben“, sagte Landsberg der „Passauer Neue Presse“. Den Plan von Union und SPD, den Familiennachzug auf 1.000 Angehörige pro Monat zu begrenzen ist laut Landsberg aus Sicht der Kommunen „vertretbar“. Allerdings forderte er, dass die Kriterien, nach denen die Angehörigen nachziehen dürfen, „auch darauf abgestellt werden, wie die Integrationsperspektive ist und ob die Schutzberechtigten, die ihre Angehörigen nachholen wollen, über eine Wohnung verfügen und ihren Lebensunterhalt sicherstellen können“. +++