Digitalstaatsministerin warnt Arbeitgeber vor Corona-App-Kontrollen

Nutzung muss auch auch in Schulen mit Handyverbot möglich sein

Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) hat davor gewarnt, Bürger zur Nutzung der Corona-Warn-App des Bundes zu drängen. „Eine Pflicht zur Nutzung der App widerspricht den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung“, sagte Bär dem „Handelsblatt“. „App-Kontrollen darf es nicht geben – weder durch Arbeitgeber, Ladengeschäfte oder Restaurants.“ Die Anonymität und die Freiwilligkeit bei der Nutzung der Anwendung sei sehr wichtig. „Deshalb haben wir ja auch über 14 Millionen Downloads.“

Bär zeigte sich über den großen Zuspruch für die App sehr überrascht. „Die französische App ist nach einer Woche Betrieb gerade mal 1,5 Millionen Mal heruntergeladen worden“, sagte sie. Den Erfolg der deutschen Anwendung führt die CSU-Politikerin auch darauf zurück, dass sich die Bevölkerung „sehr gut informiert“ fühle. „Wir haben die Entwicklung der App mit sehr viel Transparenz vollzogen.“ Es habe außerdem einen „breiten Schulterschluss von Politik, Wissenschaft und Industrie“ gegeben. „Es war eines der besten Public-Private-Partnership Projekte seit Langem“, so Bär.

Nutzung muss auch auch in Schulen mit Handyverbot möglich sein

Laut Bär sollte die Nutzung der Corona-Warn-App auch in Schulen mit strengen Handyverboten möglich sein. „Ich habe noch nie etwas von einem grundsätzlichen Handy-Verbot an Schulen gehalten“, sagte Bär dem „Handelsblatt“ weiter. Bei Grundschulen sei es etwas anderes. Aber bei weiterführenden Schulen sei ein Handyverbot „völlig aus der Zeit gefallen“. Man müsse digitale Endgeräte sinnvoll in den Unterricht integrieren, anstatt sie pauschal zu „verteufeln“, so die CSU-Politikerin. „Die Coronakrise wäre jetzt eine gute Brücke für alle Kultusministerien und Schulleiter, sich für eine Lockerung rigider Handyregeln starkzumachen.“ Die Krise hat laut Bär „deutliche Defizite“ im Bereich digitale Bildung offengelegt. „Wir haben hier einen großen Nachholbedarf.“ Der Digitalpakt Schule, mit dem der Bund den Schulen fünf Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt hat, könne nur ein erster Schritt sei n. Nötig seien beispielsweise auch bundeseinheitliche Standards zur digitalen Informations- und Medienkompetenz. „Da geht es nicht nur um Hardware oder Software, sondern vor allem darum, wie die Lehrpläne aussehen“, so Bär. „Ich finde zum Beispiel: Programmieren ab der Grundschule sollte neben Lesen, Schreiben und Rechnen die vierte Grundfertigkeit werden.“ +++