DIE LINKE im Kreistag Fulda: Anträge zur nächsten Kreistagssitzung am Montag

Notfallfond für Krankenhäuser

Foto: Symbolisch

Zur nächsten Kreistagssitzung am Montag, den 17. Februar 2020, hat die Linke.Offene Liste einige Anträge zum Kreishaushalt 2020 gestellt. So beinhalten diese beispielsweise Gründungshilfen für Solidarische Landwirtschaftsgenossenschaften oder auch einen Notfallfond für Krankenhäuser.

Eröffnung eins Geburtshauses

In Fulda gab es bis 2013, neben den zwei Kliniken, das Geburtshaus. Der Grund für die Schließung dieser Einrichtung war, wie in vielen anderen Städten auch, die exorbitante Erhöhung der Berufshaftpflicht-Versicherung für die Hebammen. Dies führte zu großer Verärgerung, Verunsicherung und Existenzängsten bei den Hebammen und zukünftigen Müttern, die eine Alternative zu den Geburten in den Krankenhäusern suchten. Im Herbst des letzten Jahres beschloss der Kreistag die Ausbildung der Hebammen finanziell zu unterstützen, wenn diese 2 Jahre anschließend im Kreisgebiet arbeiten. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber er reicht leider nicht, ist sich DIE LINKE im Fuldaer Kreistag gewiss. Räumlichkeiten für die Vor- und Nachbetreuung von jungen Müttern fehlen in Fulda. Die Nachfrage allerdings ist sehr hoch. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es im Vogelsbergkreis keine Geburtsstationen mehr gibt. Schwangere müssen zur Entbindung nach Bad Hersfeld, Hünfeld, Fulda oder Marburg fahren. Geburten auf dem Transportweg sind leider keine Seltenheit mehr und eine Gefahr für Mutter und Kind. Ein Geburtshaus oder eine stationäre Einrichtung an der Nahtstelle der beiden Kreise wie beispielsweise Großenlüder oder Bad Salzschlirf würde auch langfristig die berufliche Existenz von Hebammen sichern und für viele werdende Mütter eine willkommene Alternative zu einer stationären Entbindung in einer Klinik bieten.

Anpassung der Unterkunftskosten

Eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Fraktion Die LINKE im Deutschen Bundestag hat ergeben, dass im Jahr 2018 bei 46 Prozent der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II im Landkreis Fulda die Mieten nicht als angemessen anerkannt wurden. Durchschnittlich 60 Euro mussten sie durch ihren Regelsatz tragen, was einer Kürzung von deutlich mehr als 10 Prozent entspricht. Eine weitere Anfrage im Hessischen Landtag hat ergeben, dass die Angebotsmieten in Fulda im Landesvergleich in den letzten 10 Jahren besonders stark gestiegen sind, von 5,00- auf 8,50 Euro. Da im hessischen Durchschnitt lediglich bei 20 Prozent der Bedarfsgemeinschaften die Mieten als nicht angemessen anerkannt wurden, ist eindeutig ein Zusammenhang zu den gestiegenen Mieten im Raum Fulda zu sehen. Die von Arbeitslosigkeit Betroffenen dürfen nicht weiter für den Anstieg der Mieten faktische Kürzungen ihrer Regelsätze hinnehmen müssen. Die Bundestagsabfrage hat zudem ergeben, dass der Unterschiedsbetrag der tatsächlichen Kosten zu den gezahlten Mieten im Jobcenter in der Summe einen Betrag von über 1,3 Millionen Euro beträgt. Wir halten unbedingt eine realistische Berücksichtigung der Mietentwicklung für notwendig. Die im Jahr 2019 vorgenommene Anpassung berücksichtigt diese außergewöhnliche Steigerung der Mieten offensichtlich nicht. Spätestens im April 2020 sollten die Anpassungen vorgenommen werden. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die Situation bei Betroffenen nach SGB XII ebenfalls eine Anpassung notwendig macht.

Senkung der Hebesätze der Kreisumlage

Die überdurchschnittlich hohen Ertragssteigerungen des Landkreises erlauben es, die Hebesätze zu senken. Inzwischen wird der gesetzlich geforderte Liquiditätspuffer vom Landkreis um mehr als 40 Millionen übertroffen. Selbst bei dem vom Landkreis für nötig befundenen doppelte Puffer wird der tatsächliche Zahlungsmittelbestand um 38 Millionen Euro übertroffen. Die tatsächlichen ordentlichen Ergebnisse des Landkreises betrugen in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich deutlich über 10 Millionen Euro. Unter diesen Gesichtspunkten und unter realistischer Einschätzung der Finanzsituation im Jahr 2020 lässt sich eine Senkung der Kreisumlage rechtfertigen. Die Ergebnisse der Haushalte 2017 und 2018 ergaben jeweils Ergebnisse mit 20 Millionen Euro im positiven Bereich, dies obwohl die vorgelegten Planhaushalte von unter fünf Millionen Euro ausgingen. Im hessischen Finanzplanungserlass für 2020 werden die Landkreise aufgefordert, realistische Planungen vorzulegen, da sonst den Kommunen ungerechtfertigt Mittel entzogen würden. Mit der vorgeschlagenen Senkung der Hebesätze ergibt sich für die Kommunen eine höherer Gestaltungsspielraum in eigener Verantwortung.

Notfallfond für Krankenhäuser

Der Landkreis soll die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Durch die verfehlte Politik des Bundes und des Landes geraten immer mehr Krankenhäuser in finanzielle und personelle Schwierigkeiten. Bereits jetzt wurden in einigen Krankenhäusern Betten gesperrt. Nach Auskunft des ersten Beigeordneten ist nicht auszuschließen, dass es hierdurch zu Engpässen bei der Notfallversorgung kommen kann. Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger darf aber durch falsche politische Entscheidungen des Bundes und des Landes nicht gefährdet werden. Der Landkreis sollte bis zur Beseitigung der politischen Fehlentscheidungen, die Gesundheitsversorgung, soweit er dies beeinflussen kann, sicherstellen. Der Landkreis sollte hierfür einen Notfallfond für Krankenhäuser in Höhe von einer Million Euro einrichten, so die Linke.Offene Liste.

Förderung von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen können einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie sind im Gegensatz zu Windkraftanlagen in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert. Durch die industrielle Fertigung sind die Preise für Anlagen in den vergangenen Jahren weiter gesunken. Auch technisch gibt es weitere Verbesserungen, so bringen heutige PV-Module bei gleicher Größe die doppelte Leistung gegenüber Modulen im aus dem Jahr 2005. Auch sind inzwischen Mikro Anlagen zulässig, welche den Grundbedarf an Strom abdecken und keine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Mit einer Förderung von 200 Euro pro angefangenen KW/p und einer Begrenzung auf 1000 Euro pro Anlage könnte man einen deutlichen Anstieg zum weiteren Ausbau leisten. Mit einer solchen Förderung würden überwiegend Anlagen zum Eigenverbrauch gefördert. Durch eine Förderung von Kleinanlagen wird außerdem die regionale Wertschöpfung erhöht.

Gründungshilfen für Solidarische Landwirtschaftsgenossenschaften

Der Landkreis Fulda ist Ökomodellregion, heißt im letzten Antrag der Linken.Offenen Liste. Ziel ist es in der Landwirtschaft klein-strukturierte Betriebe bei der Diversifizierung zu unterstützen. Regionale Bio-Wertschöpfungsketten zu erhalten, auszubauen oder neu zu entwickeln ist ein weiteres Ziel der Ökomodellregion. Eine Möglichkeit ist das Projekt Solidarische Landwirtschaft. Hier wird Nachhaltigkeit, Natur- und Artenschutz, Gemeinschaft und Solidarität im ländlichen Raum gefördert und gleichzeitig Lebensqualität erhöht. Bislang existiert ein Betrieb in unserem Landkreis. Dies könnte durch eine Gründungsbeihilfe verbessert werden und somit kleineren Landwirtschaftsbetrieben in unserer Region eine Zukunftsperspektive bieten. +++