Die Arbeitgeber fordern eine radikale Reform der Pflegeversicherung

Pflegeversicherung kann nur als Teilkaskoversicherung bestehen bleiben

Die deutschen Arbeitgeber schlagen eine radikale Reform der Pflegeversicherung vor. Bedürftige im ersten Betreuungsjahr sollen demnach je nach Pflegegrad noch keine größeren Leistungsansprüche an die Pflegekassen haben, was bedeutet, dass sie im ersten Jahr der Pflege noch nicht die gleichen Leistungen erhalten wie Personen, die bereits länger pflegebedürftig sind.

In den noch unveröffentlichten Plänen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für eine Pflegereform 2026, über die die FAZ berichtet, ist von einer „Karenzzeit” die Rede. Mit solchen Karenzzeiten ließe sich etwa ein Zehntel der Pflegeausgaben sparen, mehr als sechs Milliarden Euro im Jahr.

Ähnlich wie in der Rentenversicherung müsse das System außerdem um einen „Nachhaltigkeitsfaktor” ergänzt werden, damit die Abgaben nicht aus dem Ruder liefen, sobald die Zahl und die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen überproportional stark stiegen. Die BDA fordert zudem, versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt und nicht länger aus den Beiträgen zu finanzieren. Allein die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige könnte die Kassen um vier Milliarden Euro im Jahr entlasten.

Zudem müssten die Bundesländer endlich „vollumfänglich” ihren Investitionspflichten für Pflegeheime nachkommen. Dadurch würde der Eigenanteil jedes Heimbewohners von durchschnittlich 3.000 Euro um fast 500 Euro pro Monat sinken.

Laut Berechnungen der FAZ summieren sich diese und weitere Vorschläge der Arbeitgeber auf Einsparungen von mehr als 16 Milliarden Euro im Jahr – das wären 23 Prozent der Gesamtausgaben von vorläufig 68,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Eigenanteile der Heimbewohner könnten sich um mehr als 20 Prozent auf rund 2 370 Euro pro Monat verringern.

Die FAZ beruft sich auf ein zwölfseitiges Papier des Verbands mit dem Titel „Für eine leistungsfähige und finanzierbare Soziale Pflegeversicherung“ (SPV). Es dient als Denkanstoß für die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte „große Pflegereform”. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt dazu an diesem Montag eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein. Das Gremium soll bis zum Jahresende Vorschläge unterbreiten, wie die Pflege bezahlbar bleiben kann.

„Bundesgesundheitsministerin Warken hat recht: Die Pflegeversicherung kann nur als Teilkaskoversicherung bestehen bleiben. Mit Umverteilungsphantasien ist das System nicht zu retten”, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der FAZ. „Ohne tiefgreifende Reformen drohen drastische Beitragssteigerungen zulasten der jungen Generation, der Betriebe und des Standorts.” +++


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