Berlin. Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer-Reformpläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das Di Fabio im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen verfasst hat, berichtet die Zeitung „Die Welt“. Durch die geplante Einbeziehung des Privatvermögens von Unternehmenserben ergäben sich „neue verfassungsrechtliche Risikolagen“, so Di Fabio in dem Gutachten. Zudem warnte der ehemalige Verfassungsrichter, durch Schäubles Reform könnten Betriebserben durch Tricksereien künftig die Erbschaftsteuer wieder umgehen. Die geplante Umstellung, was alles zum verschonungswürdigen betriebsnotwendigen Vermögen zähle, sei „anfällig für die vom Gericht gerügte Gestaltungsanfälligkeit“, so Di Fabio in dem 84 Seiten langen Gutachten. +++ fuldainfo
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Jetzt mietet sich der Lobbyverband der „Familien“-Unternehmen schon einen ehemaligen Verfassungsrichter, um sich vor einer angemessenen Besteuerung der Erbschaften zu schützen. Wenn schon jetzt klar ist, dass die „Familien“-Unternehmen wieder durch Trickserein die Erbschaftssteuer weitgehend vermeiden werden, warum denn diese Aufregung? Und warum soll kein Zugriff auf das Privatvermögen erfolgen? Dieses Privatvermögen ist doch erst dadurch ständig großer geworden, weil die bisherigen Erbschaften unzureichend besteuert wurden. Ein Blick in das Minderheitenvotum der drei mutigen Verfassungsrichter, die ihre abweichende Meinung in das Urteil hineingeschrieben haben, hilft hier weiter!
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Jetzt mietet sich der Lobbyverband der „Familien“-Unternehmen schon einen ehemaligen Verfassungsrichter, um sich vor einer angemessenen Besteuerung der Erbschaften zu schützen. Wenn schon jetzt klar ist, dass die „Familien“-Unternehmen wieder durch Trickserein die Erbschaftssteuer weitgehend vermeiden werden, warum denn diese Aufregung? Und warum soll kein Zugriff auf das Privatvermögen erfolgen? Dieses Privatvermögen ist doch erst dadurch ständig großer geworden, weil die bisherigen Erbschaften unzureichend besteuert wurden. Ein Blick in das Minderheitenvotum der drei mutigen Verfassungsrichter, die ihre abweichende Meinung in das Urteil hineingeschrieben haben, hilft hier weiter!