DGB: Werkvertrag-Verbot nicht mit Tochterfirmen umgehbar

Laumann warnt Fleischbranche vor Suche nach Schlupflöchern

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge kann der Schlachtbetrieb Tönnies durch die Gründung von Tochterfirmen das geplante Werkvertrag-Verbot in der Branche nicht umgehen. „Mit dem neuen Gesetz wird eindeutig klargestellt, dass Beschäftigte nur beim Inhaber direkt arbeiten dürfen“, teilte der DGB dem Nachrichtenportal Watson mit. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen.

Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, mit den Firmenneugründungen die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung ab 2021 umgehen zu wollen, berichtet das Portal. „Die Subunternehmen wurden von Tönnies bereits vor Veröffentlichung des neuen Gesetzesentwurfs zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie gegründet. Nach derzeitigem Stand des Gesetzes darf aber nur mit eigenem Personal unter Verantwortung  des Inhabers gearbeitet werden. Deswegen ist eine Auslagerung nicht möglich“, so der DGB zu Watson. Ein Tönnies-Sprecher wies die Vorwürfe gegenüber Watson zurück und mahnte: „Wir wollen eindringlich darum bitten, keine Gerüchte zu transportieren, die nicht zutreffen. Wir haben angekündigt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen.“ Dabei bleibe es „uneingeschränkt“. Die Gründung dieser Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern.

Laumann warnt Fleischbranche vor Suche nach Schlupflöchern

In die Debatte um die Gründung von Tochterfirmen beim Fleischkonzern Tönnies hat sich NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eingeschaltet. „Kaum hat das Kabinett in Berlin die neuen Regelungen für die Fleischindustrie verabschiedet, wird über neue Eintragungen in das Handelsregister und schon wieder über mögliche Schlupflöcher diskutiert. Hier kann ich nur sagen: Wir haben gemeinsam mit Berlin im Gesetzentwurf vorgedacht“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Der Fleischunternehmer solle sich seiner Verantwortung für die Betriebsorganisation nicht dadurch entziehen können, indem er ganz viele Dritte einbinde, so Laumann. Der Unternehmer müsse nämlich seinen Betrieb, in dem geschlachtet, zerlegt oder Fleisch verarbeitet wird, als alleiniger Inhaber führen. „Und damit ist dann auch für jede Prüfung klar, wer die Verantwortung trägt.“ Ausnahmen solle es nur für das Fleischhandwerk geben. „Denn dort wissen wir, dass im Normalfall ordentlich gearbeitet und auf die Mitarbeiter geachtet wird.“ Zugleich appellierte Laumann an alle Beteiligten, „nicht schon jetzt darüber nachzudenken, wie die geplanten guten Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie unterlaufen werden können“. Denn auch darauf würde man reagieren. +++