DGB drängt auf klare Regeln für Homeoffice

Gegenwärtig würden viele Menschen extrem belastet und überlastet

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt mit Blick auf die Corona-Pandemie auf klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice. „Es darf nicht sein, dass Homeoffice zu einer völligen Entgrenzung der Arbeit führt. Das Aufweichen der Ruhezeiten und die Verlängerung von Arbeitszeiten waren ein Tritt vors Schienbein der Beschäftigten“, sagte Anja Piel, Mitglied im DGB-Bundesvorstand, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Auf der einen Seite werde besonders belasteten Arbeitnehmern auf den Balkonen applaudiert, auf der anderen Seite würden Ruhezeiten verkürzt. „Das ist wirklich grob fahrlässig gegenüber Menschen, die hart arbeiten. Wir werden als Gewerkschaften sehr genau hinschauen, dass Beschäftigte auch zu Hause geschützt sind über eine Arbeitszeiterfassung und vernünftige Ruhezeiten.“ Da könne noch eine „harte Auseinandersetzung auf uns zukommen“ mit der Vorlage des Gesetzes im Herbst. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet derzeit an einem neuen Gesetz für ein Recht auf Homeoffice. „Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt“, soll nach den Worten des SPD-Politikers im Homeoffice arbeiten können – „auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist“. Es habe sich gezeigt, „dass mehr im Homeoffice möglich ist, als bislang üblich war“, sagte das bisherige DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der NOZ. Es habe sich aber auch gezeigt, dass für Heimarbeit Regeln sichergestellt werden müssten.

Gegenwärtig würden viele Menschen extrem belastet und überlastet. „Auch Arbeitszeit zu Hause muss erfasst und bezahlt werden – und eine Grenze haben. Es kann nicht sein, dass man dann Tag und Nacht erreichbar ist und es überhaupt keine Trennung mehr gibt zwischen Arbeit und Freizeit.“ Mit Blick auf die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes sagte Buntenbach, dass „die vielen Ausnahmeverordnungen schnellstens wieder zurückgenommen werden“ müssten. „Denn die ausgeweiteten Arbeitszeiten gehen richtig auf die Knochen. Das darf auf keinen  Fall der neue Alltag werden. Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten müssen wieder eingehalten werden.“ Nach der „Covid-19-Arbeitszeitverordnung“ vom 7. April ist es unter anderem erlaubt, dass systemrelevante Beschäftigte bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten. Die Verordnung soll das Arbeitszeitgesetz für die Dauer der Coronakrise lockern und gilt vorerst bis Juni. +++