Deutsche PalliativStiftung begrüßt Novellierung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes

„Damit ist ein Teilziel erreicht“

Hessen klassifiziert als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen. Die Deutsche PalliativStiftung begrüßt diese Novellierung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes ausdrücklich und sieht dadurch sehr große Fortschritte für die Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung.

„Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Hier bestand schon seit langer Zeit dringlicher Bedarf“, sagt Dr. Thomas Sitte zur Novellierung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes. „Endlich hat sich etwas getan.“ Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen PalliativStiftung sieht in der dezidierten Erfassung des Sterbeortes einen deutlichen Vorteil, denn für die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen ist es wichtig, leichter erfassen zu können, wo sie gestorben sind. „Mit diesem Wissen können wir die Versorgungsforschung zur Hospizarbeit und die Palliativversorgung ein gutes Stück voranbringen.“

Das Gesetz wurde aktuell reformiert. Konkret geht es bei der Novellierung darum, dass die Sterbeorte der Menschen nicht nur erfasst, sondern auch klassifiziert werden. Es wird also nicht nur die Adresse in den Leichenschein eingetragen, sondern auch die Frage beantwortet, ob der Mensch zuhause, im Krankenhaus, im Pflegeheim, im Hospiz oder woanders gestorben ist.

Dr. Thomas Sitte sagt: „Die Menschen wollen ihr Lebensende zuhause verbringen. Die Klassifizierung gibt Aufschluss darüber, wie vielen Sterbenden dieser Wunsch erfüllt wurde.“ Daraus können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: „Wie wirksam sind bestimmte Palliativmaßnahmen? Wie hilfreich sind politische Instrumente zur Unterstützung von Schwerkranken und ihren Angehörigen?“ Außerdem ließen sich dadurch Trends und regionale Unterschiede erkennen. Sitte selbst führte eine solche Klassifizierung für den Raum Fulda sehr aufwendig schon vor Jahren durch.

Sitte sagt: „Wir haben lange dafür gekämpft und sind extrem froh über die Gesetzesänderung. Allerdings ist damit nur ein Teilziel erreicht.“ Denn aktuell gilt das neue Gesetz ausschließlich für Hessen. „Die anderen Länder müssen jetzt nachziehen“, fordert der Vorsitzende der Deutschen PalliativStiftung abschließend. +++ pm