Berlin. Der Sprecher der Schätzorganisation Deutsche Automobil Treuhand (DAT) warnt vor verfrühten Angaben eines dramatischen Wertverlusts bei Dieselfahrzeugen. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, darüber konkrete Aussagen zu treffen", sagte Martin Endlein der "Heilbronner Stimme". Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürften frühestens im April bemerkbar sein, erklärte er in dem Blatt.
Die DAT erstellt seit April 2017 jeden Monat ein "Diesel-Barometer", in dem unter anderem der Wertverlust von dreijährigen Diesel- und Benziner-Fahrzeugen mit bestimmter Laufleistung im Vergleich zum Listenpreis des Autos ermittelt wird. Die Werte für einen Monat werden üblicherweise im letzten Monatsdrittel des Folgemonats veröffentlicht. Da das Urteil am 27. Februar fiel, werden sich unmittelbare Auswirkungen erst für die Verkäufe im März zeigen. "Wir rechnen damit, dass der Wert für Diesel weiter unter Druck kommt", sagte Endlein der Zeitung. "Das Urteil wird Folgen haben, aber es ist zurzeit nicht seriös möglich, einen Wert anzugeben." Es werde außerdem auch künftig noch Gegenden in Deutschland geben, in denen Diesel gerne gekauft werden, erwartete der DAT-Sprecher - vor allem ländliche Regionen, in denen viele Pendler leben und die viel fahren müssen.
Polizei: Fahrverbote auch mit blauer Plakette kaum kontrollierbar
Mögliche Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten lassen sich aus Sicht der Kommunen und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) selbst mit einer blauen Plakette kaum kontrollieren. "Mögliche Verstöße gegen die zur Debatte stehende blaue Plakette könnte die Polizei nur stichprobenartig überwachen", sagte GdP-Chef Oliver Malchow dem "Handelsblatt". Zur Begründung erklärte er, dass die Personaldecke der polizeilichen Verkehrsüberwachung über viele Jahre "immer dünner" geworden sei. Selbst "gröbste Regelverletzungen" auf den Straßen müssten häufig "ohne angemessene polizeiliche Antwort" bleiben. "Das Risiko für Verkehrsrowdys, dass sie erwischt werden, ist viel zu gering." Die "vordringliche" Aufgabe der Polizei sei daher, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer "spürbar" sicherer zu machen, betonte Malchow. "Es stellt sich also die Frage, ob Verstöße gegen Umweltauflagen unmittelbar mit verbesserter Verkehrssicherheit zu tun haben und die Polizei in erster Linie zuständig ist", sagte der Polizeigewerkschafter. Auch die Kommunen bezweifeln, dass sich Durchfahrtsbeschränkungen mit einer blauen Plakette wirksam kontrollieren lassen. "Es wäre ein erheblicher bürokratischer Aufwand, Millionen von Fahrzeugen mit dieser blauen Plakette auszustatten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, dem "Handelsblatt". "Theoretisch wäre damit zwar die Kontrolle erleichtert." Die Kommunen seien aber "für den fließenden Verkehr nicht zuständig". Und die Polizei hätte für solche Kontrollen kein Personal zur Verfügung. Denkbar wäre aus Sicht Landsbergs allerdings, neue digitale Möglichkeiten zu nutzen. "So könnten an den betroffenen Straßen über Kameras die Kennzeichen gescannt und mit den Zulassungsdaten abgeglichen werden", sagte der Städtebund-Hauptgeschäftsführer. Fraglich sei allerdings, ob das datenschutzrechtlich möglich wäre und angemessen sei. Landsberg plädiert daher dafür, zunächst auf "Aufklärungskampagnen in den Städten" zu setzen, um einen Umsteigen vom Pkw auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. "Das setzt natürlich voraus, dass auch die Kapazitäten von Bussen und Bahnen deutlich gesteigert werden." +++

Hinterlasse jetzt einen Kommentar