Deutlich weniger Straftaten in Hessen – Aufklärungsquote auf Rekordhoch

Wohnungseinbruchdiebstahl und Straßenkriminalität weiter rückläufig

Wiesbaden. Die Kriminalitätsbelastung im Jahr 2017 in Hessen ist auf den niedrigsten Stand seit fast 40 Jahren (seit 1980) gefallen. Genau 375.632 Straftaten wurden im letzten Jahr landesweit erfasst, das entspricht einem signifikanten Rückgang von fast neun Prozent (2016: 412.104). Zugleich wurde die höchste Aufklärungsquote (AQ) seit Bestehen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 1971 gemessen. 62,8 Prozent der Straftaten wurden letztes Jahr aufgeklärt. Das ist der höchste jemals gemessene Wert, seit Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 1971. Vor zwanzig Jahren wurde noch weniger als die Hälfte der Fälle (1998: 47,4 Prozent) geklärt. Dank eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Polizei ging der Wohnungseinbruchdiebstahl im Jahresvergleich um mehr als 20 Prozent zurück.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth dankte anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 Landespolizeipräsident Udo Münch stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten für die herausragende Arbeit. „Die Frauen und Männer der Polizei sind der Garant für ein sicheres und lebenswertes Hessen. Trotz der großen sicherheitspolitischen Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus oder dem personalintensiven Schutz von Veranstaltungen und Versammlungen ist es landesweit gelungen, Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen und messbar zurückzudrängen. Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger ist dank strategischer, konsequenter und innovativer Polizeiarbeit gewährleistet. Wir setzen sowohl auf offene wie verdeckte repressive Maßnahmen als auch auf passgenaue Präventionsarbeit mit gezielter Intervention. Unsere Bürgerinnen und Bürger leben dank dieser klugen Maßnahmen der hessischen Polizei in einem sicheren Land“, so der Innenminister.

20 Prozent weniger Wohnungseinbruchdiebstähle

Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Wohnungseinbrüche um mehr als 20 Prozent (20,4 Prozent) ab und sank auf den niedrigsten Wert seit neun Jahren (2008: 7.313; 2017: 8.287). Die Aufklärungsquote blieb dabei stabil bei rund 21 Prozent (2017: 20,9 Prozent; 2016: 21,1 Prozent). 4.169 Mal drangen Täter dabei tatsächlich in Wohnräume ein („vollendete Delikte“). „Seit Bestehen der Polizeilichen Kriminalstatistik ist das der niedrigste Wert. Jeder Einbruch ist einer zu viel, aber diese positive Entwicklung ist dennoch bemerkenswert. Wir haben in Hessen Wohnungseinbrechern den Kampf angesagt. Eine Entscheidung, die sich jetzt auch messbar auf die Statistik auswirkt“, erläuterte Peter Beuth. Bei dem wichtigen Indikator der Versuche (Versuch = jeder WED, der scheitert; vollendete Delikte + Versuche = WED gesamt) wurde der höchste jemals gemessene Wert von knapp 50 Prozent (49,7 Prozent) erzielt. „Eine hohe Versuchsquote bedeutet nichts anderes als dass die Präventionsarbeit der hessischen Polizei wirkt und die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen vier Wände mittlerweile so gut sichern, dass jeder zweite Einbruchsversuch in Hessen scheitert. Sicherheit braucht Verantwortung auch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger und diese sehr positive Entwicklung zeigt, dass unsere Strategie aufgeht“, sagte der Minister. Bei dem schwer zu bekämpfenden Delikt WED könne nur ein Dreiklang aus Repression, Prävention und Innovation zum Erfolg führen. Dazu gehören in Hessen: Ein anhaltend hoher Kontrolldruck, 8.000 kostenlose Kriminalpolizeiliche Beratungen für Bürgerinnen und Bürger im letzten Jahr, eine erfolgreiche Länderkooperation mit täterorientierten Ermittlungen, härtere Strafen für Einbrecher und die bundesweit einzigartige Prognosesoftware KLB-operativ, die hessenweit im Einsatz ist. Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Einbau von Sicherungstechnik hat ebenso eine wichtige präventive Funktion. Seit dem 21. März 2017 werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Ein Zuschuss kann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro. „Ein Bündel von Maßnahmen, die zeigen, dass eine bewusste Schwerpunktsetzung zum Erfolg führen kann. Wohnungseinbrecher hinterlassen nicht nur einen materiellen Schaden, sondern oftmals auch verängstigte Bürgerinnen und Bürger, die sich zuhause nicht mehr wohl fühlen“, betonte Peter Beuth.

Straßenkriminalität im 20-Jahres-Vergleich halbiert

Die Straßenkriminalität konnte dank entschlossener Polizeiarbeit in den letzten 20 Jahren messbar eingedämmt werden: Die Zahl der Fälle hat sich seitdem halbiert (1998: 127.426; 2017: 67.892), während sich die Aufklärungsquote nahezu verdoppelt hat (1998: 13 Prozent; 2017: 23,6 Prozent). In die Kategorie Straßenkriminalität fällt eine Vielzahl von Delikten, die im öffentlichen Raum begangen werden. Rückgänge wurden im Vergleich zu 2016 beim Taschendiebstahl (-1.893 Fälle [-24,8 Prozent]), Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (-2.104 Fälle [-9,8 Prozent]), Diebstahl von Fahrrädern bzw. der „unbefugten Ingebrauchnahme“ (-1.494 Fälle [-9,8 Prozent]) sowie bei Sachbeschädigungen auf öffentlichen Straßen (-633 Fälle [-13,5 Prozent]) registriert. Eine Steigerung von neun Prozent (+367 Fälle) ergab sich bei Körperverletzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen und auch bei Diebstahl von Kraftwagen, bzw. deren „unbefugte Ingebrauchnahme“ wurden 8,6 Prozent bzw. 121 Fälle mehr gezählt als im Vorjahr. Neben einer starken polizeilichen Präsenz im öffentlichen Raum bildeten moderne Videoüberwachungsanlagen in den Städten und Gemeinden einen wichtigen Baustein für mehr Sicherheit auf Hessens Straßen. „Wir stärken damit nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürger vor Ort, sondern ermöglichen auch eine verbesserte Strafverfolgung. Die hessische Polizei liefert dabei das Knowhow und hilft den Kommunen einen geeigneten Standort zu finden und übernimmt die Überwachung der Bilder. Zwei Drittel der Kosten übernimmt die Landesregierung. Für die Förderung von Videoüberwachungsanlagen der Städte und Gemeinden stellt das Land deshalb auch jährlich 1,3 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte der Minister. In Hessen waren im Jahr 2017 in 16 Städten 20 Bildaufzeichnungsanlagen mit insgesamt 148 Kameras von Polizei- bzw. Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. An den videoüberwachten Örtlichkeiten werden jährlich über 2.100 Straftaten registriert, bei denen die Aufzeichnungen für die Ermittlungen oder gar zur Klärung der Straftaten beitragen können. „Auch bei unserem neuen Modellprojekt KOMPASS, das zurzeit in Hanau, Bad Homburg, Maintal und Schwalbach am Taunus getestet wird, setzen wir auf eine gezielte Videoüberwachung. Um weitere und vor allem auch nachhaltige Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung in den Städten und Gemeinden zu erzielen setzen wir bei KOMPASS zudem auf das Engagement der Sicherheitspartner vor Ort. Sicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe“, erklärte Peter Beuth. Auch Maßnahmen wie Präventionsprogramme, bauliche Maßnahmen oder Beleuchtung im öffentlichen Raum könnten helfen, Straftaten zu verhindern und seien wichtige Bausteine von KOMPASS.

Mehr Angriffe auf Polizisten: Innenminister fordert weitere Strafverschärfung

Die Zahl der Übergriffe gegen Polizisten stieg weiter. Im letzten Jahr wurden 3.512 Polizeivollzugsbeamte als Opfer registriert, 44 mehr als noch 2016. Peter Beuth wiederholte seine Forderung nach einer Strafverschärfung: „Ich halte nach wie vor eine Mindeststrafe von sechs Monaten für Angriffe auf Einsatzkräfte für notwendig. Wenn die Täter nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen, wird eine klare rote Linie gezogen. Der Staat muss diejenigen schützen, die täglich im Einsatz für jede Bürgerin und jeden Bürger sind“, so der Minister. Mit moderner Ausstattung und mittlerweile 99 Body-Cams hessenweit investiere die Landesregierung zudem gezielt in den Schutz der Frauen und Männer bei der Polizei.

Kriminalität durch Zuwanderer: Schwerpunkt weiterhin ausländerrechtliche Verstöße

Abnehmende Zuwanderungszahlen haben sich auch stark auf die PKS ausgewirkt. Im Kontext der Zuwanderung – dabei handelt es sich um Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, wurden 41.146 aufgeklärte Straftaten erfasst. Das sind 24.645 Fälle (-37,5 Prozent) weniger als im Vorjahr. Maßgeblich sind dabei die Rückgänge der Verstöße gegen Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz. Hier wurden 24.355 Fälle weniger erfasst. Auch bei der Betrachtung der Gesamtzahl der Straftaten in Hessen ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen (-12.117 Fälle) zu verzeichnen. Die Anzahl der Straftaten ohne aufenthaltsrechtliche Verstöße, bei denen ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, lag im Jahr 2017 mit 18.643 Fällen 1,4 Prozent (-268 Fälle) unter dem Vorjahresniveau. Den Schwerpunkt bildeten dabei die Vermögens- und Fälschungsdelikte mit 5.599 Fällen (-370 Fälle bzw. -6,2 Prozent). „Um Mehrfach- und Intensivtätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit wirksam entgegentreten zu können, setzt die hessische Polizei seit Juli 2016 auf unser BasA Konzept (‚Besonders auf- und straffällige Ausländer‘). Ausländerbehörden, das BAMF, Staatsanwaltschaften und Polizei arbeiten dabei noch enger zusammen, um eine beschleunigte Abschiebung zu forcieren. Im Jahr 2017 konnten gegen mehr als 100 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen umgesetzt werden. Über 500 besonders auffällige Straftäter stehen derzeit insgesamt im Fokus der Ermittler“, erläuterte der Innenminister.

Politisch motivierte Kriminalität um mehr als zehn Prozent gesunken

Für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wurden für 2017 insgesamt 1.487 Straftaten gemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang um 179 Fälle (-10,7 Prozent). Nach einem Anstieg im Vorjahr sind die Fallzahlen im Bereich der „PMK rechts“ (Rechtsextremismus) in 2017 um 240 Fälle (-28,6 Prozent) auf insgesamt 600 Fälle gesunken. Mehr als die Hälfte der Fälle (348) waren Propagandadelikte; die Zahl rechter Gewalttaten bewegte sich mit 17 Fällen unter dem Niveau des Vorjahres (25 Delikte). Ebenfalls rückläufig waren die Delikte im Phänomenbereich „PMK links“. Hier wurden 183 Delikte erfasst, das sind 134 Fälle (-42,3 Prozent) weniger als noch im Jahr 2016. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten szenetypisch wieder Sachbeschädigungsdelikte mit 118 Fällen. Die Anzahl der Gewaltdelikte liegt mit 19 Straftaten ebenfalls unter dem Niveau von 2016 (30 Delikte). Seit dem 1. Januar 2017 wurde bundesweit der Phänomenbereich „PMK Ausländer“ durch die Kategorien „PMK Ausländische Ideologie“ und „PMK Religiöse Ideologie“ ersetzt. Im Bereich „PMK Ausländische Ideologie“ wurden für das Jahr 2017 genau 162 Fälle gemeldet. Das Straftatenaufkommen wird wesentlich von versammlungstypischen Straftaten sowie Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen geprägt. Politische Konfliktlagen im Ausland (insbesondere der Palästinakonflikt, die Situation in der Türkei, Syrien und im Nordirak) spiegeln sich teils mit hoher Emotionalisierung bei Demonstrationen und ähnlichen Aktionen in Deutschland wider. Für den Bereich „PMK Religiöse Ideologie“ wurden letztes Jahr 124 Delikte erfasst. Darunter sind 95 Straftaten, bei denen ein terroristischer Hintergrund angenommen wurde. Diese sind überwiegend dem Themenfeld Islamismus/Fundamentalismus zuzurechnen. Bestimmend für die Entwicklung der Fallzahlen war die jeweilige Lage im Ausland. Hauptthemen waren Flüchtlinge mit möglichen Bezügen zu terroristischen Vereinigungen sowie deutsche Staatsangehörige, die sich im ehemaligen Hoheitsgebiet des Islamischen Staats (IS) aufhielten.

Deutlich weniger Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Besondere Bedeutung kommt den direkten Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünften zu, bei denen die Schwelle von der Hetze und Bedrohung hin zu direkten Aktionen und Übergriffen überschritten wurde. Zur Gewährleistung der bundesweit einheitlichen Erhebung dieser Fälle ist 2014 eine Clearingstelle beim Bundeskriminalamt eingerichtet worden. Für Hessen ist nach diesen Kriterien ein Rückgang von 25 Fällen im Jahr 2016 auf sieben Fälle im Jahr 2017 erfasst. Durch Verbesserung der Erfassung sind seit 2016 erstmals auch solche politisch motivierten Fälle recherchierbar, die sich gegen Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft bzw. ihrer dezentralen Wohnungen richten. Für 2017 sind hier 50 Delikte erfasst. Auch Straftaten gegen Hilfsorganisationen bzw. ehrenamtliche Helfer, die sich für die Belange von Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden einsetzen, sind nun ausweisbar. In Hessen wurden 2017 in diesem Kontext zwei Straftaten gemeldet. Im Gesamtbereich der PMK ist die Zahl der Gewaltdelikte im vergangenen Jahr mit 58 Delikten um 27 Fälle zurückgegangen. Der Anteil von 483 Propagandadelikten entspricht etwa einem Drittel der gesamten PMK. 651 der insgesamt 1.487 Straftaten konnten geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von fast 44 Prozent entspricht. +++