Der für den 19. Mai 2021 geplante traditionelle Pfingstmarkt auf dem Linggplatz in Bad Hersfeld wird nicht stattfinden. Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Coronavirus-Pandemie hat der Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 erlassen (bundesweite „Notbremse“). „Darin heißt es nach § 28b Abs. 1 Nr. 4, die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100.“ erläutert Monika Podszuweit von den städtischen Ordnungsdiensten. „Die ist im Landkreis Hersfeld-Rotenburg aktuell deutlich überschritten - aus diesem Grund haben Kreis- und Stadtverwaltung also leider keinen Entscheidungsspielraum.“ +++
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