Berlin. Es war des Schweißes der Edlen wert, bei der Reform der Erbschaftssteuer sehr genau zu sein, damit nicht aus Versehen Arbeitsplätze kaputt gehen. Man soll den Kampf besonders der CSU nicht von vornherein verunglimpfen. Hier wurde hart um das Ziel gerungen, alle Eventualitäten zu erfassen. Die deutschen Steuergesetze versuchen ja ohnehin, jeder persönlichen Besonderheit möglichst genau gerecht zu werden, das erwarten auch Arbeitnehmer.
Bei der Besteuerung großer Firmenvermögen im Erbschafts- oder Schenkungsfall gilt das besonders. Firmenerben konnten sich bislang von der Steuer befreien lassen, wenn sie den Betrieb fortführten. Das war und ist richtig. Eine empörende Ungerechtigkeit war jedoch, dass gar nicht geprüft wurde, ob sie persönlich überhaupt so bedürftig waren, dass sie verschont werden mussten. Anders als jeder andere Steuerzahler, bei dem der Fiskus nie berücksichtigen würde, ob er gerade klamm ist oder nicht. Er muss immer zahlen. Diese Ungerechtigkeit sollte auf Weisung des Verfassungsgerichts beseitigt werden, doch ist das nur im Grundsatz gelungen. Es gibt dank der CSU und der Lobbyisten so viele Ausnahmen und Freibeträge, dass das Gesetz möglicherweise schon die Hürde Bundesrat nicht schafft, wo die Grünen skeptisch sind. Es könnte aber auch bei einer Wiedervorlage in Karlsruhe scheitern – und das wäre dem Vorhaben zu gönnen. Denn an die 300 Milliarden Euro werden in Deutschland jedes Jahr vererbt, mit steigender Tendenz.
Zwar entfällt bei jenen, die außer Schulden überhaupt etwas vererben können, ein Großteil auf das, was man als normale Lebensleistung bezeichnen muss: Ein bisschen Geld, ein kleines Häuschen. Dafür gibt es ausreichende Freibeträge. Es gibt aber auch die ungeheuer Reichen. Bei ihnen werden auf der Lebensleistung der Verstorbenen jetzt regelrechte Dynastien gegründet, mit Aktien, Häusern, Firmen. 30 Prozent Steuer werden erst ab 26 Millionen Euro fällig. Nur ein Lottogewinn ist als ähnlich leistungslos erhaltenes Einkommen noch steuergünstiger. Dieser niedrige Satz und die zahlreichen Ausnahmen beim Firmenvermögen, in die auch nach der Reform noch Etliches verschoben werden wird, sorgen gemeinsam dafür, dass sich die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter vertieft. Reich nicht durch Können, sondern durch Geburt. Das wird das Land irgendwann aus der Balance werfen, es wird die Leistungsbereitschaft schwächen und die Demokratie unterhöhlen. Kann das wirklich ein letzter Wille sein, fragt die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo

Geht jetzt „aus Versehen“ die soziale Gerechtigkeit kaputt?
Die Themen Mittelschicht, kalte Steuerprogression, Rentenniveau, Erbschaftsteuer, Vermögenssteuer, Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit, Versicherungsbeiträge, Sozialstaat, Schere zwischen Arm und Reich etc müssten einmal im größeren Zusammenhang diskutiert werden. Dass die Ungleichheit bzw. soziale Spaltung seit Jahren zunimmt, und mittlerweile auf einem inakzeptablen Niveau angelangt ist, dürfte wohl unstrittig sein. Dennoch wird immer wieder – auch von namhaften Wirtschaftswissenschaftlern (nicht nur von IW und IFO) – versucht, dies zu negieren bzw. zu relativieren! Eine der Konsequenzen: die Mittelschicht (entspricht 26% der Nettoeinkommen) trägt rd. 54% zu den Beiträgen der Sozialversicherung bei, die Reichen (entspricht 11% der Nettoeinkommen) nur rd. 6%. Und jetzt will die Union einmal mehr die Lasten der Flüchtlingspolitik durch die Verlängerung des Soli bzw. durch eine Benzinabgabe vorwiegend den Steuerzahlern und damit der Mittelschicht aufbürden! Last, but not least findet durch die aktuelle EZB-Politik (Fluten der Finanz-Märkte mit frischem Geld, negative Zinsen) in Verbindung mit Schäubles „Schwarzer Null-Politik“ die größte Umverteilung bei Sparern und Rentnern seit der Währungsreform von 1948 statt, was zu einer weiteren Verarmung von Sparern und Rentnern führen wird. Und dann noch das Demografie-Problem, das mutig verdrängt wird!
Die Grundfrage ist: wohin steuert unsere Gesellschaft in der Frage einer gerechten und angemessenen Einkommens- und Vermögensverteilung? Wer hat wann beschlossen, dass wir heute in Bezug auf diese Verteilung da stehen, wo wir stehen? Wer legt fest, wo wir morgen stehen wollen? Mit welchen Maßnahmen? Um diese Grundfragen drückt sich unsere Politik herum und beschließt bzw. unterlässt Maßnahmen, die letztlich die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen, obwohl das kein Politiker so benennt und zugibt.
In der Sozialpolitik gäbe es eine einfache Maßnahme, die auch das Problem der demographischen Entwicklung (Alterung, Bevölkerungsrückgang, immer mehr Rentnern wie auch Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber) berücksichtigt: auch große Einkommen und Vermögen (also auch die Produktionsfaktoren Kapital und Boden) beitragspflichtig machen!
Bis das passiert, mein Tip:
http://youtu.be/mQvThNJkKb
In der Steuerpolitik gibt es einen neuen Lichtblick: das Bundesverfassungsgericht hatte bei der Erbschaftsteuer mal wieder eine verfassungskonforme Wegweisung gegeben (Eigentum verpflichtet). Auch wenn die Politik erwartungsgemäß dem nicht folgt (wie z.B. das von der CSU angekündigte Veto zu Schäubles ursprünglichem Vorschlag belegt, der ja in keinster Weise dem Thema soziale Gerechtigkeit gerecht geworden wäre, sondern zur weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft beigetragen hätte). Und dass die Familienunternehmer aus allen Rohren schießen, war wohl nicht anders zu erwarten. Zu anderer Gelegenheit singen sie ebenso inbrünstig das hohe Lied des Leistungsprinzips. Nur: Erben ist keine Leistung! Eine Erbschaft ist ein „unverdientes“ Vermögen!
Und in der bayerischen Verfassung ist verankert: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Art. 123 Abs. 3) Ob das der wirkliche Grund für das eingelegte CSU-Veto zu Schäubles Vorschlag ist?
Und was hört man von der SPD? Neuerdings will sie sich wieder der sozialen Gerechtigkeit zuwenden! Aber erst einmal hat sie dem Regierungskompromiss zugestimmt, der kein Element der sozialen Gerechtigkeit enthält. Bleibt hier nur noch, auf die Grünen im Bundesrat zu hoffen! Und Frau Schwesig läßt die SPD bei ihrem Gesetzentwurf zur Lohngleichheit im Regen stehen! Was will denn nun die SPD?