Der Landkreis Fulda und seine Herausforderungen bei der Unterbringung von Geflüchteten

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Bei der Sitzung am Montag.

Ein Antrag der AfD-Kreistagsfraktion zur Neuregelung der Reinigung von Asylunterkünften veranlasste Landrat Bernd Woide in der vorerst letzten Sitzung des Kreistags in diesem Jahr am vergangenen Montag im Petersberger Propsteihaus bezugnehmend der Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern zu ein paar Anmerkungen.

Die Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Aufgabe, die normalerweise die Länder erfüllen. In Hessen ist es aber so geregelt, dass das Land Hessen diese Aufgabe jedoch an die 26 Landkreise und kreisfreien Städte überträgt, so besagt es das hessische Landesaufnahmegesetz – kurz: LAG. In Bayern ist das anders geregelt. Die Zuweisung von Geflüchteten und Asylbewerbern erfolgt durch das Land Hessen. „Ich kann nicht sagen, wie die Zuweisung im März des nächsten Jahres sein wird“, betonte Landrat Woide in der Sitzung des Kreistags am Montag, der weiter ausführte: „Niemand kann Wohnraum schaffen, dass dieser sofort zur Verfügung steht. Wenn nach dem hessischen Landesaufnahmegesetz (LAG) Personen aufgenommen werden, dann sind diese Personen angehalten, in ihren zugewiesenen Gemeinschaftsunterkünften zu bleiben; sie haben keine Freizügigkeit und keinen Entscheidungswillen, was bedeutet, dass sie sich keine Stadt oder Kommune aussuchen können. Wenn ich eine Gemeinschaftseinrichtung nutze, dann entsteht aus der Sicht des Betroffenen, des Geflüchteten bzw. Asylbewerbers, dadurch ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis. In diesem Zusammenhang von Miete zu sprechen, ist faktisch nicht richtig. Dies wird sehr häufig durcheinandergebracht.“

Weiter führte Landrat Woide aus: „Es entsteht dann ein Anspruch auf die sogenannte Nutzungsgebühr. Finanziert wird dies über die sogenannte ‚LAG-Pauschale‘. Die hessische Landesregierung hat diese LAG-Pauschale um zehn Prozent erhöht, was bedeutet, dass die Kommunen für das Jahr 2024 rund 40 Millionen Euro und damit insgesamt rund 507 Millionen Euro über die pauschalen Zahlungen des Landes erhalten. Wir hoffen, dass das Geld noch zeitnah eingeht.“ Währenddessen zeigen sich im Landkreis Fulda die Folgen. Der Landkreis Fulda betreibt ein engagiertes Standortmanagement, um Leerstände in den Gemeinschaftsunterkünften und daraus resultierende Aufwendungen zu vermeiden; andererseits sind aber auch Unterkunfts-Puffer vorzuhalten, um gegen die nicht vorhersehbaren Zuweisungen von Geflüchteten gewappnet zu sein.“ Und diese Aufgabe meisterte der Landkreis Fulda bisher erfolgreich. „Wir haben es bisher immer vermieden, in den Hochzeiten von Flüchtlingszuströmen Turnhallen zu belegen. Das ist nicht in allen Landkreisen so. Anderenorts kann kein Schulsport oder Vereinssport stattfinden. Das ist auch das Verdienst unserer engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Der Landkreis Fulda finanziert aktuell 40 Gemeinschaftsunterkünfte und Wohncontaineranlagen

Für das Jahr 2025 werden weitere Anpassungen der Unterbringungskapazitäten erfolgen. D.h. Nichtverlängerung auslaufender Mietverträge und Absenkung der Mindestlaufzeiten in den Verträgen. Gegenwärtig verfügt der Landkreis Fulda über folgende Unterbringungskapazitäten: 40 Gemeinschaftsunterkünfte, die vom Landkreis Fulda finanziert werden, hierzu zählen auch die besonders thematisierten Wohncontaineranlagen der Gemeinden. Die Maximalkapazität liegt bei 2.640 Plätzen, wovon der Landkreis knapp 2.000 Plätze belegt hat. Das entspricht eine Belegungsquote von ungefähr 75 Prozent. In diesem Zusammenhang betonte Landrat Woide auch die große Herausforderung der Berücksichtigung unterschiedliche Ethnien und familiärer Strukturen, vor der Landkreise stehen, welche kein leichtes Unterfangen darstellt. Hinzu kommen Strom- und Heizungsausfälle in den Unterkünften. Den Vorwürfen unwissentlicher Bürger, warum der Landkreis nicht alle Unterkünfte belegt (gemeint sind jene, die zeitweise nicht belegt sind), entgegnet Woide: „Die Unterkünfte stehen nicht leer, sondern werden planweise belegt.“

Eine weitere große Herausforderung für die Landkreise ist es, dass das Landesaufnahmegesetzt die Unterbringung von Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften vorsieht, die typische Flüchtlingseigenschaften mitbringen. Nur muss der Landkreis auch jene unterbringen, die zwar einen Anspruch auf Asyl haben, die aber nicht in das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern in das SGB 2. Hierzu erläuterte Woide: „Diese Menschen müssten eigentlich gar nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, sondern in irgendeiner Wohnung. Das ist aber beileibe nicht der Fall.“ Die Schwierigkeit dabei ist, dass es sich hierbei um eine Kategorie von Geflüchteten handelt, die nicht bleibend ist. Weiter führte Landrat Woide aus, dass von genannten 2.640 Plätzen etwa 800 von Menschen belegt seien, die anerkannt sind und demnach gar nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sein dürften. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Die Unterbringung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine – eine zusätzliche Herausforderung für den Landkreis

Eine weitere Schwierigkeit stellt die Zuweisung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine dar. „Wie Sie alle wissen, kamen mit Beginn des Krieges in der Ukraine sehr viele Menschen zu uns in den Landkreis Fulda. Viele von diesen Menschen haben Unterschlupf bei einigen hier bei uns im Landkreis beheimateten Bürgern, die diese Menschen gerne aufnahmen und auch sonst eine große Hilfsbereitschaft an den Tag legten; diese Situation haben wir so jedoch nicht mehr.“ Die Situation ist folgende: „Nach wie vor kommen viele Menschen aus der Ukraine zu uns. Diese melden sich zuerst in der Erstaufnahme und werden dann den Landkreisen zugewiesen. Zusätzlich zu diesen Menschen aus der Ukraine werden uns aber auch Menschen aus Afghanistan, Syrien oder Pakistan zur Unterbringung zugewiesen. Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Menschen aus der Ukraine kehren in ihr Heimatland zurück, stellen fest, dass die Lage in der Ukraine aber zu bedrohlich ist und suchen erneut in Deutschland Schutz und werden uns dann erneut zur Unterbringung zugewiesen. Das ist eine zusätzliche Herausforderung, die auf uns zukommt und die wir bewältigen müssen. Wir haben also nicht nur eine Kategorie von Menschen unterzubringen, sondern eigentlich drei: Die ukrainischen Kriegsgeflüchteten, die Menschen aus Ländern wie Syrien und Afghanistan und die Rückkehrer aus der Ukraine.“

Thema Wohncontainer – eine kostengünstige, menschenwürdige und unter Beachtung vieler Einzelinteressen annehmbare Lösung

Zum Thema Wohncontainer führte Woide zum besseren Verständnis in der Kreistagssitzung aus: „Der Landkreis Fulda hat mit den Städten und Kommunen im großen Einvernehmen vereinbart, dass, wenn es schwierig wird, diese Kapazitäten in kommunalen Wohnungen zur Verfügung zu stellen, um diese Herausforderung besser Schultern zu können. In Summe sind das 488 solcher kommunaler Wohnungen. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Städten und Kommunen sehr herzlich bedanken. Kommunen, die Wohnungen zur Verfügung stellen, denen refinanziert der Landkreis Fulda die Anschaffung von Wohncontainern über 3 Jahre zur Absicherung. Die Wohncontainer sind dann Eigentum der Städte bzw. der Gemeinden.“ Die Kosten tragen sich nach Woide beispielsweise, wenn in der dortigen Kommune ein Feuerwehrhaus umgebaut wird oder das Vereinswesen zusätzliche Kapazitäten bedarf. Diese Kosten liegen auf 3 Jahre bei 13.000 und 15.000 Euro monatlich. Nach Ablösen der Summe gehört der Container der jeweiligen Kommune. Die Nebenkosten belaufen sich auf 6.000 bis 7.000 Euro monatlich. „Die Kosten scheinen auf den ersten Blick – wenn man sie sich vergegenwärtigt – hoch, aber im Verhältnis nicht höher als das, was wir bei bestehenden Einrichtungen anfällt.“ Woide weiter: „Ein schwieriges und komplexes Thema. Wir geben uns aber alle große Mühe, damit wir das kostengünstig, menschenwürdig und unter Beachtung vieler Einzelinteressen hinbekommen. Man muss immer das Ganze betrachten, nie nur die eine Gemeinschaftsunterkunft.“

Gemeinschaftsunterkünfte sind Einrichtungen des Landkreises Fulda. Da unterliegt der Landkreis bestimmten Vorgaben. Schon jetzt wird, wie Woide ausführte, dem Landkreis vorgegeben, dass Geflüchtete und Asylbewerber ihren eigenen, persönlichen Bereich in einer Gemeinschaftsunterkunft selbst reinigen müssen. Bei den Gemeinschaftsbereichen - dem Toiletten und Sanitärbereich – oder auch dem Küchenbereich – hier sei der Landkreis noch in der Abstimmung, explizit auch mit der Stadt Fulda. Landrat Woide schlug dem Kreistag vor, den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion in den Kreisausschuss zu überweisen, diesem am Montag Folge geleistet wurde. +++ jessica auth


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2 Kommentare

  1. Wer die Erklärungen / Erläuterungen von LR. Woide aufmerksam liest ,stellt fest wie rechtlich kompliziert die Sachverhalte sind. Die kommunale Ebene wird beauftragt und versucht im Rahmen der Gesetze/Möglichkeiten eine Lösung herbeizuführen. Man ist von den Beschlüssen in Berlin abhängig. Durch die unterschiedlichen Positionen wird es keine einheitliche Lösung geben. Es wird so weitergehen. Von Europa bzw. dem Europaparlament ist nichts effektives zu erwarten, den auch hier sind die Parteien unterschiedlicher Meinung. Also : einfache Lösungen wird es nicht geben. Dank an den Landrat , dass er in der Sache aktuell informiert. Idiologische POSITIONEN sind fehl am Platz. Diese helfen nicht weiter. Die Wahlbürher/innen müssen entscheiden was sie demnächst wollen. Nur man sollte sich vorher darüber informieren was überhaupt gesetzlich möglich ist bzw. mit welchen Mehrheiten was zu ändern ist. Sicherlich kompliziert. Allein mediales Wissen reicht nicht aus.

  2. Wenn gewisse Kreise der CDU in Berlin und anderswo es für sinnvoll halten, gegen Asylanten zu hetzen (Zahnarzt ...!) weil man sich so Wählerstimmen der rechten Szene erhofft, also der AFD diese abjagen will, dann darf man sich in Fulda und weiteren hessischen Kreisen nicht wundern, wenn es Landräten wie Bernd Woide immer schwerer fällt, diese Menschen menschenwürdig unterzubringen. Denn für die Unterbringung braucht es auch die Mithilfe privater Hausbesitzer! Und die bleibt aus, wenn man gezielt gegen Menschen hetzt, die sich dagegen nicht wehren können. Die CDU sollte sich vielmehr (AUCH IN BERLIN!) ihrer christlichen Wurzeln erinnern und der Weihnachtsgeschichte. Denn die Eltern des Heilands bekamen damals ja auch keine Herberge. So wie heutzutage. Einfach nur erbärmlich!

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