Dehoga: Zweite Corona-Welle wäre „absolute Katastrophe“

70.000 Betriebe akut in ihrer Existenz gefährdet

Das durch die Coronakrise angeschlagene Hotel- und Gaststättengewerbe warnt vor einer zweiten Corona-Welle. „Herbst und Winter, wenn sich die Gäste wieder mehr innerhalb von Räumlichkeiten aufhalten müssen, werden sicher eine Herausforderung. Eine zweite Corona-Welle wäre für Hotels und Gastronomie eine absolute Katastrophe, erneute Betriebsschließungen werden viele nicht überleben“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Auch nach Wiedereröffnung könnten viele Restaurants und Hotels „immer noch keine auskömmlichen Umsätze erwirtschaften“.

Nach Aussage von Hartges sind derzeit rund 70.000 Betriebe akut in ihrer Existenz gefährdet. „Für das Gesamtjahr ist nicht auszuschließen, dass die Branche insgesamt 30 bis 40 Prozent Umsatzrückgang verzeichnen wird. Erst wenn es einen Corona-Impfstoff gibt, wird es für die Branche ein Zurück zur alten Normalität geben . Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle verantwortlich mit der neu gewonnenen Freiheit umgehen und uns an die empfohlenen Schutzmaßnahmen halten“, sagte Hartges. Hotels und Restaurants setzten die Hygieneschutzmaßnahmen „mit ganz großer Mehrheit vorbildlich um, und die Gästen ziehen zum überwiegenden Teil mit“. Auch wenn es laut der Dehoga-Hauptgeschäftsführerin nach dem Lockdown-Neustart in den deutschen Urlaubsgebieten derzeit erste leichte Zuversicht gebe, zumindest 70 bis 80 Prozent der Vorjahresumsätze erreichen zu können, sei bereits klar, dass die für Juni, Juli und August gezahlten staatlichen Überbrückungshilfen für eine Vielzahl von Betrieben, die weiterhin von Schließungen oder erheblichen anderen Beeinträchtigungen betroffen seien, nicht ausreichten. „Deshalb appelliere ich schon heute an die Bundesregierung, über eine Verlängerung der bis einschließlich August laufenden Überbrückungshilfen bis mindestens Ende des Jahres nachzudenken“, sagte Hartges. Massive Kritik übte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin an der Immobilienwirtschaft. Diese entziehe sich in der Krise zum Teil der Verantwortung. „Wir müssen zu einer Änderung im Miet- und Pachtrecht kommen.

Es kann nicht sein, dass Hotels und Restaurants hohe Umsatzpachten zahlen müssen, wenn durch Corona kaum noch Umsätze erzielt werden. Kleinere Verpächter sind ihren Pächtern oft entgegengekommen, die großen Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften aber eben nicht“, sagte Hartges. Bei einer Belegungsquote von fünfzehn Prozent beispielsweise bei einem Hotel könne man keine Pacht verlangen, die 25 Prozent des Umsatzes des Vorjahres entspreche. „Es muss hier zu einer angemessenen Risikoverteilung kommen.“ Dafür müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich sorgen. Zu einer Großoffensive, die fast tausend Hotel- und Gastronomiebetriebe zusammen mit einer Großkanzlei gestartet haben, um von den Bundesländern Entschädigungen einzuklagen, sagte Hartges: „Ich kann nachvollziehen, dass Unternehmer den Klageweg beschreiten. Im Licht der existenziellen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie ist es das gute Recht eines jeden Unternehmers, mögliche Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Bei manchen steht ja das Lebenswerk auf dem Spiel, für das sie Jahrzehnte gearbeitet haben.“ Auch ein von Dehoga in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bejahe „dem Grunde nach mögliche Entschädigungsansprüche aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aus anderen staatshaftungsrechtlichen Entschädigungsansprüchen“. Dieses Gutachten stelle man den Mitgliedern zur Verfügung. +++