De Maizière treibt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung voran

Berlin. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) treibt offenbar ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung voran: Trotz der koalitionsinternen Streitigkeiten prüfe das Innenministerium derzeit die Möglichkeiten hierfür, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Dabei stehen demnach jene Schlussfolgerungen, die für einen Gesetzentwurf aus früheren Urteilen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu ziehen wären, im Mittelpunkt.

Auf Basis vorliegender Expertisen seines Hauses geht de Maizière offenbar davon aus, dass eine eingeschränkte Variante der Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand hätte, schreibt das Magazin weiter. Justizminister Heiko Maas (SPD) sehe dagegen gar keine Chance für ein solches Gesetz. Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier empfiehlt, bei einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung noch über die Vorgaben des Verfassungsgerichts hinauszugehen. Karlsruhe habe in seinem Urteil wesentliche Voraussetzungen für die vorsorgliche Erhebung von Verbindungsdaten genannt; diese seien aber als „Mindestvorgaben“ zu verstehen, so Papier.

So sollten über die Festlegungen des Urteils hinaus etwa „Berufsgeheimnisträger“ – wie Anwälte, Ärzte, Geistliche und Journalisten – „besonders geschützt werden“. Auch wäre es besser, so Papier, „deutlich“ unter der genannten Speicherdauer von sechs Monaten zu bleiben. Zudem sei ein Zugriff von Geheimdiensten auf diese Daten „in aller Regel“ auszuschließen, weil diese weit im Vorfeld konkreter Gefahren tätig würden. +++ fuldainfo