Datenschutz für Google Street View auf dem Prüfstand

Die deutsche Datenschutzpraxis für den Panorama-Bilderdienst Google Street View steht auf dem Prüfstand. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf den Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg. Er ist für Google in ganz Deutschland zuständig. Die Hamburger Behörde hatte zur Einführung von Google Street View 2010 verfügt, dass jeder vor Veröffentlichung der Bilder im Netz das Recht haben muss, die Verpixelung seines Wohngebäudes zu verlangen. Diese Vorgabe könnte nun fallen. „Die Frage, ob eine Veröffentlichung von Panoramabildern ohne die Vorgabe eines Vorabwiderspruchs möglich ist, wurde von Google kürzlich an uns herangetragen“, teilte die Datenschutzbehörde der Zeitung mit. „Derzeit stehen wir in einer Abklärung mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden“, so die Behörde weiter. Zudem werde das Thema im November mit den Behörden der Mitgliedstaaten im Europäischen Datenschutzausschuss besprochen. Ziel seien einheitliche EU-weite Standards für alle Panoramadienste. „Damit steht auch die bisherige Praxis in Deutschland auf dem Prüfstand“, teilte die Datenschutzbehörde der „Welt am Sonntag“ mit. Es ist unwahrscheinlich, dass die anderen EU-Staaten, die deutsche Praxis übernehmen, die weltweit einmalig ist. Vom Recht auf Verpixelung machten bei Einführung des Dienstes seinerzeit Tausende Bürger Gebrauch. Wegen des Aufwands stoppte Google danach das Projekt für Deutschland. Vorhandene Bilder werden seither nicht mehr aktualisiert, und diese umfassen nur die 20 größten Städte. Der Rest Europas ist fast flächendeckend erfasst. +++