Das Eisteichgelände ist noch nicht verkauft

Lauterbach. Der Kreisausschuss hat beschlossen, den Landrat und den Ersten Kreisbeigeordneten mit einer Verhandlungsoption auszustatten, mit dem Ziel, das sogenannte „Eisteichgelände“ an der  B254 in Lauterbach auf der Grundlage eines vorliegenden Angebots zu verkaufen. Das teilte Landrat Manfred Görig mit. Das vorliegende Angebot des Interessenten entspreche noch nicht den Vorstellungen des Kreises, erläutert der Landrat weiter.

Der einstimmige Beschluss des KA betrifft das etwa 5.600 Quadratmeter große Gelände, das direkt vor der Vogelsbergschule gelegen ist. Nach Mitteilung des Schuldezernenten Peter Zielinski könnte die Fläche deshalb – wenn ein angemessener Erlös entstünde – verkauft werden, weil die demografische Entwicklung der Berufsschule mit Sicherheit keine Ausweitung erwarten lasse und weil das bis vor Kurzem vorgehaltene Grundstück für eine Turnhalle nicht mehr nötig ist, denn in der Lauterstraße werde ja bald die neue Schulsporthalle eingeweiht. Landrat Manfred Görig weist Vorwürfe der CDU, der Kreistag sei „gedemütigt“ worden, als „starkes Stück“ zurück. Der Kreistag habe mit Mehrheit zugestimmt, den Kreisausschuss mit dem Recht auszustatten, über Grundstücksangelegenheiten zu verhandeln, wenn nicht mehr benötigte Immobilien zum Verkauf anstehen. Diese sogenannte Delegation sei keine Demütigung, sondern eine normale demokratische Beschlussfassung.

Es sei Aufgabe des Kreisausschusses, die laufenden Geschäfte zu führen und die Ein- und Ausgaben des Etats zu überwachen. Hierzu zähle auch die Umsetzung der Auflage der Finanzaufsicht, Immobilien zu veräußern, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Der CDU sei bekannt, dass der KA-Beschluss zum Eisteich in Lauterbach, nicht den Verkauf, sondern ein Verhandlungsmandat zum Gegenstand habe. „Das ist eine bewusst lancierte Falschmeldung, die nicht unkommentiert bleiben dürfe“, unterstreicht Landrat Görig. Hier sei nichts hinter verschlossenen Türen gemauschelt worden, sondern ein demokratisches Gremium (der KA) habe einstimmig befürwortet, den Landrat und den Vize-Landrat mit einem Verhandlungsmandat auszustatten. Es habe einen Investor gegeben, der ein Angebot unterbreitet habe, das jedoch nicht ausreichend sei. Zwischenzeitlich gibt es wohl einen weiteren Interessenten. Dies führt den Landrat dazu, „selbstverständlich den Verkauf über eine öffentliche Ausschreibung abzuwickeln“. +++ fuldainfo