Fulda. Die Anfrage einer Hausverwaltung bei der Bauaufsicht Fulda brachte den Stein ins Rollen und offenbart, offenbar einen Skandal innerhalb der Fuldaer Behörden, der inzwischen u.a. auch das Regierungspräsidium in Kassel beschäftigt. Die Gebäudeversicherung eines Mehrfamilienhauses in der Fuldaer Dalbergstraße hatte sich bei der Hausverwaltung nach dem ordnungsgemäßen Zustand des Objekts erkundigt. Bei Durchsicht der Verwaltungsunterlagen stellte die Verwaltung unbedingten Auskunft- und Klärungsbedarf von baubehördlicher Seite fest. Daher wandte sie sich Mitte Oktober 2015 an die Bauaufsicht der Stadt Fulda mit der Bitte um entsprechende Klärung und schriftliche Stellungnahme. Wegen der Dringlichkeit, erkundigte sie sich ca. 14 Tage später nach dem Stand der Dinge und erhielt daraufhin ein Schreiben, dem zu entnehmen war, dass man seitens der Bauaufsicht offensichtlich nicht gewillt ist, diese Angelegenheit ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Ein betroffener Eigentümer ersuchte zwischenzeitlich durch einen Rechtsanwalt den Oberbürgermeister und den Leiter der Feuerwehr Fulda in detaillierten Schreiben um Aufklärung. Die Antworten offenbarten erhebliche Rechtsverstösse, Amtspflichtverletzungen und Darstellungen, die keiner juristischen Prüfung standhielten. Der Rechtsanwalt hielt es daraufhin für unbedingt geboten, die obere Bauaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel einzuschalten. Dies geschah Ende Juli 2016, eine entsprechende Reaktion steht daher noch aus.
Auch aus den Reihen der Stadtverordneten wurde der Oberbürgermeister seit Januar 2016 in mehreren kleinen Anfragen um Stellungnahme zur Sachlage gebeten, da die einzelnen Antworten des Oberbürgermeisters immer neue Fragen aufwarfen. Diese ermüdenden Zustände müssen schnellstens beendet werden, damit die Eigentümer nicht mehr in der Gefahr leben müssen, durch fehlenden Versicherungsschutz, um ihre finanzielle Existenz bangen zu müssen. Eine besondere Brisanz erhält dieser Fall auch dadurch, dass er wohl kein Einzelfall ist und viele weitere Eigentümer in Unkenntnis der Sachlage von finanziellem Schaden bedroht sind. Dieses wird belegt durch die Aussage eines städtischen Mitarbeiters einem betroffenen Eigentümer gegenüber, dass es eine Vielzahl ähnlicher Fälle unter Fuldas Dächern gibt, man jedoch von Seiten der Stadt keinen Präzedenzfall schaffen könne, um nicht von einer Lawine ähnlicher Sachlagen überrollt zu werden.
fuldainfo hat nun eine Anfrage an OB-Wingefeld gesendet. Die Antworten finden untenstehend.
Sehr geehrter Herr Hettler!
Anbei die Anfrage und Antworten aus der Bauverwaltung zum Thema Dalbergstraße:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld,
Der Feuerwehreinsatz in der Fuldaer Dalbergstraße am 09.08.2016 hat uns dazu bewogen, einmal die Hintergründe zu recherchieren. Bemerkung: Bei dem angesprochenen „Feuerwehreinsatz“ handelte es sich um eine sogenannte Anleiterprobe, die mit den Bewohnern des Gebäudes Dalbergstraße 25 und allen am Verfahren Beteiligten abgesprochen war.
Ziel der Anleiterprobe war, die Benutzbarkeit des 2. Rettungsweges zu prüfen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Rettung von Personen durch das Fenster ohne Probleme möglich ist.
Frage 1: Warum werden Anfragen der Hausverwaltung an die Ämter der Stadt Fulda nicht ordnungsgemäß beantwortet? Die Hausverwaltung ist aus haftungsrechtlichen Aspekten sowie im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft - u. a. für die Sicherheit der Bewohner und den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes - verantwortlich. Dazu gehört auch der Abschluss einer Gebäudeversicherung. Wahrheitsgemäß müssen von der Verwaltung der Versicherungsgesellschaft, die zu versichernden Sachverhalte dargelegt werden, damit es nicht bei Eintritt eines Schadensfalles zur Leistungsverweigerung kommt und dadurch die einzelnen Wohnungseigentümer massiv geschädigt werden.
Antwort: Für das Gebäude Dalbergstraße 25 waren in den vergangenen Jahren verschiedene Hausverwaltungen tätig. Mit Schreiben vom 22.10.2015 wandte sich eine neue Hausverwaltung an die Bauaufsicht der Stadt Fulda und übersandte einen weitreichenden Katalog an Fragen diese Liegenschaft betreffend. Da es sich um Informationen handelt, die alle den Bauakten zu entnehmen sind, hat die Bauaufsicht mit Schreiben vom 04.11.2015 vorgeschlagen, dass die Hausverwaltung eine Akteneinsicht durchführt. Auf die hierzu notwendige Vollmacht aller Eigentümer wurde hingewiesen. Am 21.01.2016 ging per Fax eine Vollmacht mit fünf Unterschriften ein. Ein Termin zur Akteneinsicht wurde durch die Hausverwaltung jedoch bis heute nicht wahrgenommen. Bezüglich der Probleme mit der Brandversicherung wurde die Hausverwaltung im Rahmen der Vorbereitung des o.g. Anleitertermins mit Schreiben vom 21.07.2016 gebeten, Belege oder entsprechenden Schriftverkehr vorzulegen, der diese Problematik konkretisiert. Auch das ist nicht geschehen.
Frage 2: Warum wurde auf die präzise gestellte „Kleine Anfrage“ der Stadtverordneten, Frau Ute Riebold, vom 24.05.2016 nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 4 Wochen eingegangen sondern erst etliche Wochen später am 04.08.2016? Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Mai 2009 einen Nachtrag zu ihrer Geschäftsordnung beschlossen: (7) Jeder/Jede Stadtverordnete kann an den Magistrat "Kleine Anfragen" richten. Diese Anfragen, sind über den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin vorzulegen. Der Magistrat hat diese Anfragen schriftlich und innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang beim Magistrat zu beantworten. Warum wurden die eindeutigen Fragestellungen nicht korrekt beantwortet?
Antwort: Die verspätete Antwort der kleinen Anfrage ist der aktuellen Arbeitsüberlastung des Bauaufsichtsamtes aufgrund der hohen Bautätigkeit im Gebiet der Stadt Fulda geschuldet. [Die in Ihrer Fragestellung enthaltene Behauptung, dass die Anfrage „nicht korrekt“ beantwortet worden sei, ist zu wenig präzise, um darauf antworten zu können.]
Frage 3: Bedeutet der im Protokoll vom 09.08.2016 benannte und zu stellende „Abweichungsantrag“, dass immer noch kein ordnungsgemäßer 2. Rettungsweg existiert? - Wurde die entsprechende Nachtragsgenehmigung zwischenzeitlich erteilt?
Antwort: Der 2. Rettungsweg existiert und ist auch benutzbar. Der Abweichungsantrag ist aus formalen Gründen erforderlich, da von der gesetzlich vorgeschriebenen Fenstergröße bzw. dem Abstand der Gaube zur Außenwand geringfügig abgewichen wird. Dieser Abweichung kann jedoch zugestimmt werden, da die sichere Benutzbarkeit des 2. Rettungsweges überprüft wurde (siehe oben). Der Antrag wird in Kürze bei der Bauaufsicht eingehen.
Frage 4: Wie stehen Sie zu den Anmerkungen Ihres Mitarbeiters, Herrn Adrian Hehl, dass es eine Vielzahl ähnlicher Fälle unter Fuldas Dächern gibt, man jedoch von Seiten der Stadt jedoch - keinen Präzedenzfall schaffen könne, um nicht von einer Lawine ähnlicher Sachlagen überrollt zu werden?
Antwort: Der Stadtverwaltung (einschließlich Herrn Hehl) ist nicht bekannt, wann und gegenüber wem und in welchem Kontext Herr Hehl eine derartige Aussage getätigt haben soll. Falls mit der Frage darauf reflektiert werden soll, dass große Teile der historischen Bausubstanz in der Fuldaer Altstadt nicht nach den Regeln der heute geltenden Hessischen Bauordnung gebaut wurde, so handelt es sich um eine banale Erkenntnis, die nicht von Äußerungen einzelner Mitarbeiter der Stadt abhängig ist.
Frage 5: Welche Maßnahmen zur Regulierung der Thematik werden jetzt von Seiten der Fuldaer Ämter getroffen, da ja zwischenzeitlich auch die obere Bauaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel mit der ganzen Problematik befasst ist?
Antwort: Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Bauaufsicht war bereits in 2010 mit der Angelegenheit beschäftigt und hat schon damals festgestellt, dass die baurechtliche Genehmigung des Dachgeschosses nicht zu beanstanden ist. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sieht sich das Regierungspräsidium nicht zu Maßnahmen veranlasst. +++

Als persönlich Betroffener möchte auch ich meinen Beitrag zur Diskussion über die absonderlichen Machenschaften der Fuldaer Stadtverwaltung leisten.
Im Rahmen der Berichterstattung über den widerrechtlich nicht geschlossenen Sonnenschirm im Bermuda-Dreieck, der von fünf Stadtbediensteten aufgespürt und zu Beweiszwecken fotografiert wurde, hatte ich kommentiert, dass es für die „Sesselpupser in Fuldas Amtsstuben“ wohl weitaus wichtigere Angelegenheiten zu bearbeiten gibt, als den Gastronom mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu beglücken.
Die Erstattung einer „Verleumdungsanzeige“ des OB gegen mich, wurde mir daraufhin von den Ermittlungsbehörden unter Nennung des Aktenzeichens mitgeteilt.
Ich stellte mich also auf die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe ein!
Zu meiner großen Verwunderung habe ich seitdem in der Angelegenheit nichts mehr gehört – keine Vorladung, kein Prozess – einfach nichts!
In den örtlichen Medien war nach dem Hype auch nichts mehr zu lesen, wie es den ca. 20 weiteren angezeigten „Straftätern“ erging – ich denke mal, denen ist ein gleiches Schicksal wie mir beschieden!
Jetzt kann sich jeder seine Gedanken über die Amtsführung des OB und seiner Mitarbeiter machen.
Das ist ein weiterer Aspekt von vielen, über den sich die Mitmenschen Gedanken machen sollten /müssen!
Das Thema Sicherheit in seinem häuslichen Umfeld ist ein sehr breitgefächertes Metier mit oft nicht bedachten Auswirkungen.
Unser / mein Rat ist: Alle Missstände notieren und sich dann mit dem Eigentümer / der Hausverwaltung in Verbindung setzen! In Zweifelsfällen die Behörden entsprechend informieren und um deren Rat / Hilfe bitten!
Sicherheit für Leib und Leben haben immer Vorrang – das sollten auch die Gesprächspartner einsehen und unbedingtes Verständnis dafür haben! Notfalls ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands unumgänglich, um sich und seine Mitmenschen vor Schaden zu bewahren!
Die im Beitrag geschilderten Umstände in der Dalbergstrasse haben eine erhebliche Resonanz bei Hausverwaltungen und Immobilieneigentümern in Fulda ausgelöst, wie mir auch von Kollegen bestätigt wurde.
Denn die Haftungsproblematiken für Verwaltungen und vermietende Eigentümern bei Schadenseintritt an bauordnungsrechtlich, mit Mängeln behafteten Gebäuden sind vielfältig und führen im Schadensfall meist zur Leistungsverweigerung der Versicherungen.
Einfach ausgedrückt: Die Prämienzahlung für eine Gebäudeversicherung bei einem solchen Objekt könnte man sich sparen!
Ein weiterer wichtiger Haftungsaspekt tritt ein, wenn Personen gesundheitliche Schäden erleiden (schlimmstenfalls tödliche). Die gerichtlichen Entscheidungen im Falle von fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung bis hin mit Todesfolge sind allgemein bekannt.
Rechtzeitig kompetenten Rat einholen, kann solche Konsequenzen vermeiden helfen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
@ aufmerksamer Bürger
Die ganze Sache mit dem Brandschutz wird noch wesentlich dramatischer, wenn Sie sich klar machen, daß mittlerweile viele Mietshäuser außen bzw. im Keller (Decke) mit Styropor gedämmt sind, was dann mitunter zu einem idealen Brandbeschleuniger werden kann.
Beschrieben ist das Ganze z. Bsp. hier:
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article13836899/Wenn-Styropor-zur-riskanten-Feuerfalle-wird.html
Da hilft dann auch keine Rettung von außen über die Fenster, weil es leicht passieren kann, daß die Außenfassade bereits lichterloh brennt. Somit ist bei solchen Mietshäusern dann zwar das Soll (Energieeinsparung) billigst erfüllt, jedoch der 2. Rettungsweg damit versperrt.
Letzenendes hilft dann wirklich nur noch beten, wenn ein solches "wärmegedämmtes" Haus lichterloh in Flammen steht, weil die Besitzer an der falschen Stelle gespart haben.
Übrigens: ich wohne in so einem Haus mit jeder Menge brennbarem Material im Keller incl. Gasleitung! Und bei dem Gedanken, was hier alles schnell in Brand geraten könnte, wird mir ganz elend.
Glücklich sind da die Dummen und die Unwissenden. Die wissen von Nichts und können daher besser schlafen.
Wie heisst es so schön in der Bibel: Seelig sind die geistig Armen ...
„Kleine Feder“, Deine Überlegungen sind nicht von der Hand zu weisen.
Bald ist wieder Jahreswechsel und: Das Abbrennen von Feuerwerken ist an Silvester in Fulda nahezu in der ganzen Altstadt und im ganzen Barockviertel nicht gestattet. „Fulda hat eine historisch geprägte Altstadt mit engen Gassen und eine größere Zahl von Fachwerkhäusern. Aufgrund der engen Straßen und Gassen kann besonders in der Altstadt der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt zum Feuerwerksverbot.
Die Antwort des OB zur fuldainfo-Frage 2 ist auch wieder ein krasses Beispiel von Realsatire, denn wenn als Begründung der schlampigen Arbeitsweise in den Ämtern eine „aktuelle Arbeitsüberlastung des Bauaufsichtsamtes“ genannt wird, möchte ich nicht wissen, welche Fehler in den Baugenehmigungsverfahren der „hohen Bautätigkeit im Gebiet der Stadt Fulda“ begangen werden! Die sog. Anleiterprobe am 9.8.2016 mit Beteiligung vieler Behördenvertreter wurde von diesen wohl als willkommene Gelegenheit zu einem Wandertag angesehen, trotz „Arbeitsüberlastung“.
Ich hätte noch eine Vielzahl von Anmerkungen zu den skandalösen Vorgängen in Fuldas Verwaltung und wie Du schreibst "Klüngel", die im Artikel so deutlich werden, aber das sprengt den Kommentarrahmen.
Wenn ich das alles hier richtig sehe, dann scheint in Fulda der Klüngel sich mal wieder selber in den Arsch gebissen zu haben.
Da in vielen örtlichen Wohnungsbaugesellschaften oft lokale Politiker in den Aufsichtsräten sitzen (Beispiel Siedlungswerk: OB und Stadtbaurat) und dann auch noch der örtliche Sparkassenchef (Gebäudeversicherung) ebenfalls da drin ist wird niemand auf die Idee kommen, mal nachzufragen, ob dieser ominöse 2. Rettungsweg vorhanden ist bzw. evtl. nachgerüstet werden muss. Oh je, das wäre gar nicht schön!
Bei privaten Hausbesitzern dürfte es ähnlich sein, insofern sie gute Beziehungen zur CDU haben.
Alle hoffen darauf, daß ihre Häuser nie in Brand geraten. Denn dann dürfte es für viele SEHR SEHR teuer werden.
Das Wohl der Mieterinnen bzw. Mieter scheint dabei vielen ziemlich egal zu sein nach dem Motto: wir machen nur das, was unbedingt notwendig ist und hoffen drauf, daß das Bauamt wie immer hübsch die Klappe hält. Der Klüngel bzw. Filz wirds schon richten!
Da frage ich mich, wo denn da die Aufsichtspflicht der Stadtverwaltung geblieben ist. In der großen Arbeitsbelastung des Bauamts untergegangen?
Wenn man alles nur dem Mammon unterordnet, gehen dabei eventuell mal Menschen drauf. Und das nicht nur irgendwo in Bangladesch sondern genau hier in unserem schönen Fulda, wo alles und jedes angeblich geregelt ist.
Die Fälle, in denen genau sowas schon passiert ist, sind zahlreich! Hier sollte die Stadtverwaltung schleunigst mehr Personal einstellen und die kritischen Gebäude einer gründlichen Prüfung unterziehen. Im Sinne aller wohnenden Menschen in Fulda.
DAS sind Sie den Menschen schuldig, Herr Oberbürgermeister!
"Eine Anfrage beim Bauamt gibt Gewissheit." Also letzten Endes fangen wir wieder von vorne an. Wenn ich in einer Scheune von 1800, in der früher auch Kutschen abgestellt wurden, heute ein Auto parke, muss die Nutzungsänderung als Garage genehmigt sein oder ich habe keinerlei Versicherungsschutz, es sei denn, das Bauamt lässt sich dazu herab, das zu genehmigen... Ich spring im Dreieck.
"Die kleine Feder",
wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, handelt es sich wohl um den häufigen Fall eines nachträglich ausgebauten Dachbodens zu Wohnzwecken. Die präzise Fragestellung von fuldainfo an den OB nach der Existenz eines ordnungsgemäßen 2. Rettungsweges, d.h. den HBO-Vorschriften entsprechend, wurde eindeutig beantwortet: es gibt immer noch keinen ordnungsgemäßen 2. Rettungsweg, obwohl die Dachbodenräume offensichtlich bewohnt sind. Das bedeutet ein eindeutiges Fehlverhalten des Bauamtes der Stadt Fulda, denn aus rechtlicher Sicht hätte vom Bauordnungsamt der Stadt Fulda gar keine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachbodens ausgestellt werden dürfen, da eine Baugenehmigung ein schriftlicher Bescheid ist, mit dem bestätigt wird, dass dem beantragten Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Durch das Fehlen eines ordnungsgemäßen 2. Rettungsweges standen diesem Bauvorhaben aber fundamentale öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegen.
Eine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung ergeht immer vorbehaltlich Rechte Dritter und ist nicht gleichzusetzen mit einer erforderlichen wohnungseigentumsrechtlichen Zustimmung der Miteigentümer, d.h. die deren Zustimmung ersetzt oder entbehrlich macht. Ein wechselseitiges Präjudiz kann aus den unterschiedlichen Genehmigungen nicht abgeleitet werden. Eine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung ersetzt also nicht das notwendige wohnungseigentumsrechtliche Zustimmungserfordernis. Eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG, bedarf grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Eigentümer und evtl. der schriftlichen Zustimmung des Verwalters. Ohne Beschlussfassung zur Genehmigung eines Dachbodenausbaus und ohne Verwalterzustimmung sind alle öffentlich-rechtlich erteilten Baugenehmigungen aus privatrechtlicher Sicht gegenstandslos. Es gilt hier die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen (Wohnungseigentümer untereinander) und die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen (Eigentümer der Dachgeschossräume und das Bauamt Fulda) zu unterscheiden.
Dass sich Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer schleunigst Klarheit über die Verhältnisse in ihrem Objekt durch Nachfragen beim Bauamt verschaffen sollten, damit es im Schadensfall zu keiner Leistungsverweigerung der Gebäudeversicherung kommen kann, versteht sich vor diesem Hintergrund von selbst. Versicherungen recherchieren in Schadensfällen, gerade bei Altbauten, sehr akribisch, um sich vor einer Leistung zu drücken.
Bestandsschutz besteht nur dann, wenn das betreffende Gebäude zwar nach dem derzeit geltenden Recht nicht mehr genehmigt werden dürfte, aber früher formell und materiell rechtmäßig war. Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt die Rechtmäßigkeit des Vorhabens (Baugenehmigung), dann ergibt sich hieraus das Recht, diesen Zustand erhalten zu dürfen ( passiver Bestandsschutz ). Dies gilt allerdings auch nur für die frühere rechtmäßige Nutzung. Wird die Nutzung im Laufe der Zeit geändert, z.B. Gewerbenutzung statt Wohnraum, und war diese zu keinem Zeitpunkt zulässig (fehlende Nutzungsänderungsgehmigung), dann entfällt damit auch der Bestandsschutz für das Gebäude.
Allerdings knüpft dieser Bestandsschutz an eine bauliche Anlage an, die einmal rechtmäßig errichtet worden ist, d.h. mit öffentlich und privatrechtlicher Genehmigung. Der Begriff des Bestandsschutzes ist somit erheblich enger als gemeinhin angenommen. Eine Anfrage beim Bauamt gibt Gewissheit.
Auszugehen ist vom Grundsatz, dass jede Errichtung und Änderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung bedarf. Demzufolge ist von einer formellen Illegalität auszugehen, wenn keine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. Hiernach kann der Abriss (ganz oder teilweise) gefordert werden, wenn bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften errichtet oder geändert werden. Hiervon wird nach der Rechtsprechung ausgegangen, wenn das Bauvorhaben ohne eine erforderliche Genehmigung errichtet wurde (sog. formelle Illegalität) und außerdem mit den materiellen Bauvorschriften nicht übereinstimmt (sog. materielle Illegalität). Letztere Voraussetzung wird in der Bauordnung auch dadurch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dort als zusätzliche Voraussetzung bestimmt ist, dass nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände geschaffen werden können. Ist das Vorhaben nur formell illegal, stimmt aber mit den materiellen Vorschriften überein, so kann es durch eine nachträgliche Genehmigung legalisiert werden.
Das verwirrt mich alles sehr. Muss denn ein Gebäude immer den aktuellen Bauvorschriften entsprechen, um versichert zu sein? Diese Vorschriften werden doch dauernd geändert, da müsste man seine Hütte ja ständig umbauen... Das kann doch eigentlich gar nicht sein, oder?
Wäre mal nett, wenn ein Sachkundiger hier mal Aufklärung betreiben würde.
Denn soweit ich weiß genießen Wohn- und Mietshäuser sog. Bestandsschutz. Das heisst, daß wenn sich nach Errichtung eines Wohngebäudes gesetzliche Bestimmungen (hier Brandschutz, 2. Rettungsweg) ändern, bedeutet das nicht unbedingt, daß nachgerüstet werden muss, um den Zweck des Gebäudes zu erhalten. Wie da allerdings die aktuelle Rechtslage ist weiß ich nicht.
Es scheint angesichts des Artikels hier jedenfalls auf manchen privaten Hausbesitzer oder Wohnungsbaugenossenschaften unruhige Zeiten zuzukommen bezüglich des Versicherungsschutzes im Brandfalle.
Ein gutes Beispiel wie man in Fulda mit Dingen umgeht. Warum sagt man von Seiten Stadt nicht einfach was ist? Was gibt es zu vertuschen???
Die "ausweichenden" Antworten des Oberbürgermeisters auf die präzise formulierten Fragen von fuldainfo zeigen äußerst eindrucksvoll die Defizite der verantwortlichen Amtswalter auf, die, anstatt begangene Fehler einzugestehen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen, die erforderliche Fachkenntnis und Souveränität für die Ausübung ihres Amtes vermissen lassen. Wir Bürger vertrauen eigentlich der Kompetenz der Behördenvertreter, verlieren aber durch solch verantwortungsloses Verhalten jeglichen Respekt vor ihnen. Außerdem sind es wir Steuerzahler, die eine Entlohnung der Amtswalter erst ermöglichen. Deshalb dürfen wir Bürger davon ausgehen, dass in den Behörden nur fachlich kompetente Mitarbeiter die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß verrichten.
Die Verantwortlichen der Stadt Fulda sollten sich erinnern, dass sie als Träger eines öffentlichen Amtes wegen ihrer besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihnen übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet sind. Es obliegt ihnen daher eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden.
Das Heikochen versucht seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen, wenn er denn einen hätte würde das funktionieren.
Die Hosen sind einfach zu groß, aber er wächst sicher noch hinein!
Das Verhalten von Wingenfeld ist symptomatisch für die gesamte CDU im Landkreis Fulda, ich freue mich schon auf die nächsten Wahlen....
Die Aussage des OB, dass es sich um eine „banale Erkenntnis“ handeln würde, „dass große Teile der historischen Bausubstanz in der Fuldaer Altstadt nicht nach den Regeln der heute geltenden Hessischen Bauordnung gebaut wurde“ bedeutet, dass viele Fuldaer Immobilieneigentümer unbewusst in der Gefahr leben, durch fehlenden Gebäudeversicherungsschutz, um ihre finanzielle Existenz bangen müssen und die Stadt Fulda dem bewusst handlungslos zusieht! Das Gleiche gilt für die Bewohner solcher Immobilien, die der ständigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind.
Wie verantwortungslos und abgehoben muss man vonseiten der Stadt Fulda sein, solche Statements gegenüber den Medien schriftlich abzugeben!