Dahlmann kritisiert den Bundestagsabgeordneten Michael Brand scharf

2018 war keine Befangenheit bei Gemeindevertreter gegeben

Wartenberger Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann

Der Wartenberger Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann kritisiert scharf den Bundestagsabgeordneten Michael Brand sowie den Fraktionsvorsitzenden der Wartenberger CDU, Lukas Kaufmann. Der Bundestagsabgeordnete hatte zuletzt in seiner gestrigen Pressemitteilung zum wiederholten Male geäußert, dass bei der Wartenberger Abstimmung vom August 2018 zur Ortsumgehung ein befangener Grundstückseigentümer mitgestimmt habe.

Der Wartenberger Gemeindevertreter Kaufmann weist zudem in einer Pressemitteilung der örtlichen CDU darauf hin, dass „vor einer möglichen erneuten Abstimmung in Wartenberg auf den Erlass von Minister Al-Wazir hin, [..] die staatliche Kommunalaufsicht beim Vogelsbergkreis im Vorfeld prüfen [solle], ob dieses Mal die Regeln des Widerstreites des Interessen (§ 25 Hessische Gemeindeordnung) für diejenigen Gemeindevertreter, die Grundeigentümer auf der geplanten Trasse sind, zuträfen.“ „Die immer wieder betonte Befangenheit“, so Dahlmann, „wurde durch das Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, das auch der Kommunalaufsicht des Vogelsbergkreises vorlag, bereits am 04.09.2018 eindeutig widerlegt.“

So hatte der HSGB festgestellt: „Vor dem Hintergrund der nunmehr maßgeblichen Sonderinteressentheorie (Hess. VGH, Urt. v. 28.11.2013, Az.: 8 A 865 /12 in HSGZ 2014, S. 110) sehen wir bzgl. der mehrheitlich beschlossenen Ablehnung der Ortsumgehung kein Interessenwiderstreit als gegeben an.“ Vielmehr ist es unerheblich, ob Mandatsträger bzw. Angehörige Grundstücke auf der geplanten Trassenführung haben. Denn bei der Ortsumgehung handelt es sich nicht um eine kommunale Planungshoheit, sondern um ein Projekt der Bundesrepublik Deutschland, das durch Hessen Mobil als Straßenverwaltung des Landes Hessen betrieben wird.

Dahlmann fordert den Bundestagsabgeordneten Brand sowie den Fraktionsvorsitzenden Lukas Kaufmann auf, die Befangenheitsbehauptung künftig zu unterlassen: „Wer weiterhin äußert, es hätte bei der damaligen Abstimmung eine Befangenheit vorgelegen, der argumentiere in der höchst emotionalen Debatte zur Ortsumgehung unsachlich, politisch einseitig und schlichtweg unwahr.“ +++