CWE stellt Änderungsantrag zur Gebührensatzung der Eichenzeller Kindergärten

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Tagesstätten-Nutzung

Die CWE im Eichenzeller Gemeindeparlament möchte, dass Eichenzell auch in Zukunft eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde ist. „Das Privileg, mit den günstigsten Kindergartengebühren aufzuwarten, was wir politisch jahrelang forderten, soll auch weiterhin mit moderaten Anpassungen Bestand haben. Daher lehnen wir die am 17. Juli 2021 vorgestellte Vorlage der Gebührensatzung der Kindertagesstätten und Kinderkrippen in der Gemeinde Eichenzell ab“, heißt es vonseiten der CWE in einer Mitteilung. Die CWE hatte am 18. Juni für die Ausschusssitzungen sowie die Gemeindevertretersitzung am 15. Juli einen Änderungsantrag gestellt.

„Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass einige Korrekturen der Beiträge für die Kindertagesstätten und Kinderkrippen erforderlich sind. Die Gebühren sollten nicht ohne besondere Not um ein Vielfaches erhöht werden. Die Gebühren für die Kinderkrippen dürfen keinesfalls höher sein als die Beiträge, die für die Tagesmütter gezahlt werden.“ Für die Betreuungszeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr ist eine Erhöhung von 120 Euro auf 200 Euro vorgesehen. Dies wären 80 Euro und Mehrkosten für eine junge Familie von fast 1000 Euro im Jahr. Eine Erhöhung von 45 Euro im Monat für die Zeit von täglich fünf Stunden wären dann 165 Euro und damit die Kosten, die bei einer Tagesmutter bezahlt werden. Im Übrigen wäre dies derselbe Beitrag, den die Gemeinde Künzell erhebt. „Mit unserem Änderungsantrag haben wir schon erwirkt, dass bei der neusten Satzung diese Änderung schon berücksichtigt wurde. Im Übrigen kann man das als Erfolg der CWE werten. Das ist eine Ersparnis für unsere jungen Familien von 35 Euro im Monat und rund 400 Euro im Jahr.“

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Tagesstätten-Nutzung für Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt. Seit 01.08.2018 greift die Landesförderung Hessen und es werden bis zu sechs Stunden pro Tag von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr keine Beiträge für die Eltern erhoben. Das soll auch weiter so sein und nicht wie in der Vorlage auf fünf Stunden von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr reduziert werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Argument, dass die Kinder, die ihr Mittagessen nicht in der Kita einnehmen, die anderen Kinder stören würden, kann man nicht gelten lassen, zumal in den Gruppen bereits um 12:00 Uhr gegessen wird und die anderen Kinder, die ab 12:30 Uhr abgeholt werden, bis zum Ende der Essenszeit noch vor Ort sind. „Es stellt sich hier die Frage, welcher Elternteil bei einer Vormittagsbeschäftigung tatsächlich die Möglichkeit hat, sein Kind bzw. seine Kinder bis um 12:30 Uhr abzuholen. Es würde bedeuten, dass unsere jungen Familien wegen der reduzierten Stunde monatlich 40 Euro zahlen müssten. Das wären 480 Euro im Jahr und sicherlich nicht als familienfreundlich einzustufen. Es wäre dann erforderlich, die Gebühr von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr für drei Stunden auf 60 Euro zu reduzieren.“

Und weiter: „Der Verspätungszuschlag in § 1 von 10 Euro sollte man allein schon wegen dem bürokratischen Aufwand entfernen. Dass die Gemeinde Eichenzell jährliche Kosten von etwa zwei Millionen Euro für Unterhaltung und Neubauten der Kindertagesstätten sowie Personalkosten investiert, und daher auch keine kostendeckenden Beiträge erheben kann, dürfte jedem bekannt sein. Es ist aber unsere Pflicht, diesen Beitrag für unsere Kinder zu leisten und damit optimale Voraussetzungen für eine gute Betreuung und Erziehung unserer Kinder sicherzustellen. Eichenzell soll weiterhin eine Kinder, Jugend und Familien-freundliche Gemeinde bleiben. Das Wohlergehen unsere Kinder, unsere Zukunft, sollte stets im Vordergrund stehen.“ +++ pm/ja