Coronakrise: Bundesregierung plant Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz

CDU-Wirtschaftsrat will Kurzarbeit-Regelung für Mittelständler ohne Betriebsrat

Die Bundesregierung plant wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. „Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein“, heißt es im Referentenentwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, den das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat und über den das „Handelsblatt“ berichtet.

Die Verordnung ist bis Ende Juni befristet. Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. „Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, heißt es im Verordnungsentwurf weiter. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollten unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein, heißt es in dem Entwurf. Die Verordnung nenne aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürften auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, heißt es in dem Verordnungsentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet.

CDU-Wirtschaftsrat will Kurzarbeit-Regelung für Mittelständler ohne Betriebsrat

Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen nach Forderungen des CDU-Wirtschaftsrats auch für jene mittelständischen Betriebe gelten, die über keinen Betriebsrat verfügen. Es sei „unsäglich“, dass solche Unternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation nicht als Ganzes in Kurzarbeit gehen könnten, sondern sich um einzelvertragliche Regelungen mit jedem ihrer Arbeitnehmer bemühen müssten, sagte der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Lehnten Arbeitnehmer den Wechsel in Kurzarbeit jedoch ab, liefen die Personalkosten für das Unternehmen weiter wie bisher. In der derzeitigen Coronakrise sei dies für die Betreibe „absolut existenzgefährdend“, so der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats weiter. Er forderte die Bundesregierung auf, entsprechende Neuregelungen auf den Weg zu bringen. Auch mittelständische Firmen „müssten die Möglichkeit haben, ganze Werke oder Betriebseinheiten in Kurzarbeit zu schicken“, sagte Steiger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es gehe nicht „um das Aushebeln von betrieblichen Mitbestimmungsrechten, sondern darum, dass auch unser Mittelstand diese Krise überlebt“. Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Betriebe in wirtschaftlichen Notlagen nur dann die Arbeitszeit ihrer die Beschäftigten zeitweise verringern, wenn der Betriebsrat zuvor seine Zustimmung zu dieser Maßnahme erteilt hat. Bei Kurzarbeit übernimmt der Staat einen Teil der Lohnkosten sowie der Sozialabgaben. +++