Corona und 1. Mai: So sieht der Magistrat der Stadt Fulda die Empfehlungen

Auch wenn in diesen Tagen auf das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) bezogen allgemein zusammengefasst wieder vermehrt über Lockerungen gesprochen wird, warnen Wissenschaftler davor, im Besonderen mit Blick auf eine Überlastung unseres Gesundheitswesens.

Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang auch, wie lange die deutschen Bundesbürger noch gewillt sind, Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkauf als verpflichtend und nach wie vor bestehendem Kontaktverbot, die ein eklatanter Eingriff in deren freiheitliche, demokratische, Grundordnung bedeutet, mitzutragen; Denn gerade im Gastgewerbe gelten nach wie vor strenge Verordnungen… - sehr zum Leidwesen der Gastronomen und Hoteliers.

Auch Veranstaltungen, Kundgebungen und diverse Freizeitbeschäftigungen können in diesem Jahr am sogenannten „Tag der Arbeit“ aufgrund von Beschränkungen zur Eindämmung des Virus nicht im gewohnten Maße stattfinden. Auch auf Ausflüge ins Freie sollte – so raten Experten – wenn möglich verzichtet werden. Vor diesem Hintergrund sendeten wir eine schriftliche Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Fulda, Dr. Heiko Wingenfeld. Im Folgenden die Antworten des OB.

fuldainfo.de: Guten Tag, Herr Oberbürgermeister Wingenfeld. Wie sehen Sie solche Empfehlungen und was empfehlen Sie den Fuldaer Bürgern zum 1. Mai?

Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld: Sofern man sich strikt an die Verordnungen und Empfehlungen hält (insbesondere das Abstandsgebot und die Vorgabe, nur allein, mit einer weiteren Person oder mit der Familie sich in der Öffentlichkeit zu bewegen), ist auch gegen einen Spaziergang und einen kleinen Ausflug mit dem Fahrrad am 1. Mai nichts einzuwenden.

fuldainfo.de: Wird es Verbote geben, was das Grillen im Freien angeht, wie beispielsweise im Fuldaer Schlossgarten oder Aueweiher?

Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld: Völlig unabhängig von der Corona-Lage gilt generell ein Grill-Verbot im Schlossgarten und am Aueweiher. Die 3. Corona-Verordnung der Landesregierung enthält darüber hinaus einen speziellen Passus zum Thema Grillen, der zur Zeit unbedingt zu beachten ist: „Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.“ Ganz abgesehen davon herrscht zur Zeit in weiten Teilen Hessens wegen der anhaltenden Trockenheit Waldbrandgefahr, weshalb jegliches offenes Feuer in gefährdeten Gebieten untersagt ist.

fuldainfo.de: Danke Ihnen, Herr Wingenfeld, dass Sie sich für die Beantwortung der Fragen Zeit genommen haben. +++ jessica auth


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