Corona: SPD-Wartburgkreis fordert Schutzschirm für Reha-Kliniken

Klotzbach: Einnahmeausfälle müssen schnell ausgeglichen werden

Florian Fuckel (Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall Bad Salzungen) und Maik Klotzbach (Vorsitzender SPD-Wartburgkreis), im Gespräch zur aktuellen Situation der Reha-Kliniken. (v.l) Foto: SPD-Wartburgkreis

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der Korona-Krise haben sich die Reha-Kliniken entschlossen, ihren Betrieb weitestgehend einzustellen. Davon betroffen ist auch die Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall in Bad Salzungen, die den regulären Rehabilitationsbetrieb vorübergehend aussetzt. Die noch anwesenden Patienten wurden am vergangenen Wochenende nach Hause entlassen. Die Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall sieht dies als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Patienten und als Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Die Abstandsregeln und weitgehende Vermeidung von Sozialkontakten zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos sind im Klinikbetrieb schlichtweg nicht zu überwachen.

Florian Fuckel von der Kinderrehabilitationsklinik Charlottenhall erklärt dazu: „Damit bricht schlagartig die Finanzierung ein und ein großer Teil der Rehabilitationskliniken wären innerhalb von 14 Tagen insolvent und könnten damit die Patientenversorgung nicht mehr gewährleisten. Dabei können die Reha-Kliniken einschließlich der Kinder- und Jugend-Reha, Vorsorge- und Reha-Kliniken für Mütter, Väter und Kinder sowie Kliniken mit einer Zulassung nach § 30 GewO in der Corona-Krise einen wichtigen Beitrag leisten: Diese Kliniken können Patienten aus Krankenhäusern auch zur Akutbehandlung aufnehmen, um Krankenhausbetten für Corona-Patienten in den Akutkrankenhäusern frei zu machen. Je nach Ausstattung verfügen sie auch über Intensiv- und Beatmungsbetten und können Corona-Patienten versorgen.“

Maik Klotzbach, Vorsitzender der SPD-Wartburgkreis, fordert dazu: „Wir brauchen sofort einen Rettungsschirm für die Reha-Kliniken. Die Einnahmeausfälle für das vorsorgliche Herunterfahren müssen schnell ausgeglichen werden. Insbesondere, um die Handlungsfähigkeit für den Fall der Notversorgung und zur Unterstützung der Kliniken zu gewährleisten. Bislang sind aber in dem gerade zu erarbeitenden Gesetzentwurf nur Krankenhäuser als wesentliche Gesundheitseinrichtungen enthalten. Sollen die Reha-Kliniken ihren bisherigen Versorgungsauftrag einstellen, müssen die gleichen Regelungen wie für Krankenhäuser Anwendung finden.“ +++ pm/ja

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