Corona in Schulen: Enge Abstimmung mit Gesundheitsamt

Was ist zu tun?

Die Corona-Fallzahlen steigen seit einigen Wochen und auch der Vogelsbergkreis verzeichnet zunehmend mehr Infektionen. In Schulen treten – trotz sorgfältiger Maßnahmen – immer wieder Fälle auf, müssen Schüler, ganze Klassen oder Jahrgangsstufen in häusliche Quarantäne gehen. „Die Schulen sind gut vorbereitet, haben weitreichende Maßnahmen ergriffen, trotzdem ist das Infektionsrisiko nicht komplett zu minimieren“, sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse weist das Gesundheitsamt in einer Pressemitteilung auf das Vorgehen hin.

Was ist zu tun?

Bei Meldung eines positiven Covid-19 Nachweises bei Personen in der Schule oder bei Personen aus deren persönlichem Umfeld ist das Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
Bei der Bewertung ist wichtig, inwieweit die Regeln AHA-L (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) eingehalten werden. „Wir betrachten den Einzelfall – werden die Hygieneempfehlungen des Landes Hessen und des Robert-Koch-Instituts eingehalten, sind die Maßnahmen weniger drastisch“, sagt Dr. Henrik Reygers, kommissarischer Leiter des Gesundheitsamtes. Könne die Einhaltung nicht gewährleistet oder nachvollzogen werden, müsse man entsprechend umfangreichere Maßnahmen ergreifen. Deshalb sei es bei schon bekannten Fällen zu unterschiedlichen Maßnahmen gekommen, erklärt Reygers.

Kurz: Halten sich Schüler und Lehrkräfte an die AHA-L-Regen, muss nur die positiv getestete Person (Indexfall) gemeinsam mit den Mitgliedern des Hausstands und den relevanten Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enger Kontakt und damit hohe Infektionsgefahr) in Quarantäne. Die restliche Klasse kann als Kontakt der Kategorie II (geringer Kontakt) eingestuft werden – eine Quarantäne ist nicht nötig. Wird sich nicht an AHA-L-Regeln gehalten, müssen im Zweifel der gesamte Klassenverbund, Eltern und Geschwister sowie Lehrkräfte in häusliche Quarantäne. Geschwisterkinder der Kontaktpersonen der Kategorie 1 unter 12 Jahren, die im selben Haushalt leben, dürfen für die Zeit der Absonderung keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen. „Umsicht und die AHA-L-Regeln helfen zum einen dabei, das Infektionsrisiko zu minimieren, zum anderen können sie Kindern, Lehrkräften, Eltern und Kontaktpersonen der Kategorie 1 die Quarantäne ersparen“, sagt Dr. Mischak. +++ [popup_anything id=“285786″]