Der Abschlussbericht der Sonderprüfung durch die Interne Revision des Landkreises Fulda liegt vor. Die Interne Revision ist dem Vorwurf nachgegangen, in den ersten Wochen sei es bei Impfungen im Landkreis Fulda zu Verstößen gegen die Corona-Impfverordnung gekommen. Es seien Personen geimpft worden, obgleich diese nicht der ersten Priorisierungsgruppe „Höchste Priorität“ angehörten. Die umfangreiche Prüfung erfolgte maßgeblich durch die Auswertung der Impfliste mit rund 8.700 Personen. In 61 Fällen wurden weitere Recherchen zur Impfberechtigung unternommen und diese zum überwiegenden Teil festgestellt. In 14 Fällen sieht die Revision eine Impfberechtigung als zweifelhaft an. Die Corona-Impfverordnung sieht keine Möglichkeiten für Ordnungswidrigkeitsverfahren vor. Ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, kann nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Daher wird der Kreisausschuss den Prüfbericht an die Staatsanwaltschaft Fulda übergeben. +++ pm
Der Multimilliardär hat immer eine größere Teilhabe als der Sozialhilfeempfänger, es gibt aber auch Berufe durch die man sich arm arbeitet, ich glaub, das ist Systemrelevant
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Der Multimilliardär hat immer eine größere Teilhabe als der Sozialhilfeempfänger, es gibt aber auch Berufe durch die man sich arm arbeitet, ich glaub, das ist Systemrelevant