Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) prüft derzeit, ob kriminelle arabische Großfamilien staatliche Soforthilfegelder im Rahmen der Corona-Pandemie abgegriffen haben. „Wir haben in vereinzelten Fällen Hinweise darauf bekommen, dass Clanmitglieder finanzielle Corona-Soforthilfen der Bundesregierung erhalten haben. Dem gehen wir gerade nach“, sagte der leitende LKA-Kriminaldirektor Thomas Jungbluth der „Rheinischen Post“. Jungbluth sagte aber auch, dass man dabei im Fokus haben müsste, dass ein Shishabar-Betreiber auch als Clanmitglied unter Umständen berechtigten Anspruch auf Zahlung von Corona-Soforthilfe habe – etwa weil sein Betrieb schließen musste. „Ein Clanangehöriger bleibt grundsätzlich anspruchsberechtigt. Seine Zugehörigkeit zu einem Familienclan lässt diese Anspruchsberechtigung nicht erlöschen. Wir sind mit Steuerfahndungsbehörden im Gespräch“, sagte Jungbluth. Soforthilfe-Gelder stehen wegen der Corona-Pandemie in NRW nur Solo-Selbstständigen (9.000 Euro) beziehungsweise Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern (15.000 Euro) zu, deren Umsätze durch die Corona-Pandemie massiv eingebrochen sind. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar