CDU und FDP profitieren am stärksten von Großspenden

Großspenden seien gerade in Wahlkampfzeiten problematisch

Geld

Berlin. Vor der Bundestagswahl im Herbst deutet sich nach einer Analyse von Lobbycontrol ein Wandel in der Spendenpraxis von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen an. Insgesamt flossen den Daten zufolge bislang deutlich mehr Großspenden als im Wahljahr 2013, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Damals erhielten die Parteien der Analyse zufolge im gesamten Jahr Großspenden von 3,3 Millionen Euro – 0,8 Millionen Euro davon im ersten Halbjahr. In diesem Jahr sind bislang jedoch bereits 2,9 Millionen Euro geflossen.

Industrie und private Großspender mit Wirtschafts-Hintergrund setzen dabei eindeutig auf Schwarz-Gelb. Der Anteil an den Großspenden für CDU und FDP liegt 2017 bislang bei 93 Prozent. Union und FDP kamen zusammen auf 2,7 Millionen Euro Einnahmen aus Großspenden (CDU: 1,7 Millionen Euro, FDP: 970.000 Euro). Bei Grünen und SPD waren es jeweils lediglich 100.000 Euro. Ein ähnlich hohes Spendenaufkommen verbuchte Schwarz-Gelb laut Lobbycontrol zuletzt 2009 – in dem Jahr also, in dem Union und FDP die erste große Koalition unter Kanzlerin Merkel ablösten. Als Großspenden gelten Transfers ab 50.000 Euro. Die Finanzierung des Wahlkampfs durch private Geldgeschenke ist umstritten. „Vermögende Einzelpersonen oder Firmen können mit ihren Spenden das Wahlkampfbudget einer Partei signifikant aufbessern und damit den Wahlausgang beeinflussen“, warnt Ulrich Müller, Analyst bei Lobbycontrol.

Das widerspreche dem demokratischen Grundprinzip „ein Mensch, eine Stimme“. Großspenden seien gerade in Wahlkampfzeiten problematisch. „Lobbycontrol fordert deshalb eine generelle Deckelung der Parteispenden auf 50.000 Euro.“ Bei den bisherigen Spenden in diesem Jahr lagen die meisten über dieser Summe. Parteien sind verpflichtet, Spenden über 10.000 Euro zu veröffentlichen. Wenn der Spendenbetrag im Einzelfall 50.000 Euro überschreitet, müssen sie ihn sofort dem Präsidenten des Bundestags melden. So schreibt es das Parteiengesetz vor. Die Parteienfinanzierung gilt in Deutschland dennoch als intransparent. Sponsoring-Gelder für Parteien, ein inzwischen beliebtes Schlupfloch, müssen bislang nicht ausgewiesen werden. +++