CDU lehnt Resolutionsantrag der SPD-Fraktion Flieden ab

Rathaus Flieden

Flieden. Ein von Fliedens Sozialdemokraten vorgelegter Resolutionsantrag fand in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung leider keine Zweidrittelmehrheit, um auf die Tagesordnung genommen zu werden. In der Resolution selbst geht es um die von der Hessischen Landesregierung beabsichtigte Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Wir sind enttäuscht darüber, dass sich Fliedens CDU-Fraktion damit ohne Grund zum „Steigbügelhalter einer seit Jahrzehnten praktizierten kommunalfeindlichen CDU-geführten Landesregierung gemacht hat. Wir werden diese Resolution, die im Einklang mit gleichlautenden Resolutionen aller demokratischen Fraktion im Fuldaer Kreistag steht und dort in der kommenden Kreistagssitzung am 15. Dezember in Hofbieber sicherlich eine große Mehrheit findet, am 29. Januar 2015 erneut zur Beratung und Beschlussfassung in die Gemeindevertretung einbringen.

Hier der Text in gesamter Länge:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden fordert den Gemeindevorstand auf, alle politischen und rechtlichen Schritte zu veranlassen, dass die Hessische Landesregierung die Vorschläge zu Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zurückzieht.
Konkret fordert die Gemeindevertretung, dass die Hessische Landesregierung bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs
1. Im Sinne der Hessischen Landesverfassung, Artikel 137, die Finanzausstattung der Kommunen bedarfsgerecht ausstattet
2. Das Konnexitätsprinzip strikt einhält und
3. Die speziellen Probleme des ländlichen Raums und seiner Kommunen über einen Struktur- und Demografiefaktor berücksichtigt und mit weiteren zusätzlichen Zuwendungen bei investiven Vorhaben besonders unterstützt.

Begründung:

Die vom Hessischen Finanzminister vorgelegten Vorschläge für die Neuordnung sowohl des vertikalen als auch des horizontalen Finanzausgleiches weisen inakzeptable Mängel auf. Sie dienen einzig und alleine dem Ziel, die notwendigen Leistungen des Landes gegenüber den Kommunen herunter zu rechnen.

I. Pflichtleistungen werden zu Unrecht um eine Milliarde Euro gekürzt

1. Bei der Berechnung der Bedarfe der hessischen Kommunen wird ein nicht vertretbarer Abschlag bei den Aufwendungen für Pflichtleistungen in Höhe von einer Milliarde Euro vorgenommen.

2. Die dafür angewandten Rechnungsmethoden sind willkürlich. Bei der Orientierung an “wirtschaftlich arbeitenden Kommunen“ müssten zumindest sozial-ökonomische Daten berücksichtigt werden. Die Orientierung an den Pro-Kopf-Ausgaben (Einwohner) bei der Berechnung durch das Finanzministerium ist schlicht unvertretbar
3. Die Orientierung lediglich an den Ist-Ausgaben ist ebenfalls nicht vertretbar, weil u.a. notwendige Investitionsausgaben aufgrund der mangelhaften finanziellen Ausstattung der Kommunen in den vergangenen Jahren zurückgestellt wurden. Sie vernachlässigt den Investitionsstau. Nach einer Erhebung der KFW-Bank hat Deutschland auf kommunaler Ebene einen Investitionsstau von 118 Milliarden Euro (KfW-Kommunalpanel 2014). Für Hessen bedeutet dies fast 10 Mrd. Euro unterlassene Investitionen aufgrund der schlechten Finanzlage. Dieser vorhandene Bedarf wird bei der Fixierung an den Ist-Ausgaben völlig unberücksichtigt gelassen.

4. Nach dem jetzigen Vorschlag führen eigene Mehreinnahmen der Kommunen in ihrer Gesamtheit oder Bundeszuweisungen nur dazu, dass sich die Zuwendungen des Landes in den KFA reduzieren. Eigene Anstrengungen werden „bestraft“.

II. Umrühren des (Finanz-)Teigs völlig unzureichend

1. Weil die Landesregierung im vertikalen Ausgleich offensichtlich nicht bereit ist, den Kommunen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, sollen mit dem horizontalen Finanzausgleich angeblich finanzstarke Kommunen diesen Mangel ausgleichen. Viele
1. Weil die Landesregierung im vertikalen Ausgleich offensichtlich nicht bereit ist, den Kommunen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, sollen mit dem horizontalen Finanzausgleich angeblich finanzstarke Kommunen diesen Mangel ausgleichen. Viele werden dabei jedoch überfordert. Sie sollen bluten, weil das Land seiner verfassungsgemäßen Verpflichtung nicht nachkommt.

2. Zudem ist der in die Berechnung des Ministers eingeflossene Übergangsfonds weder finanziell durch das Land abgesichert noch seine Laufzeit bestimmt. Es soll anscheinend die Verluste der betroffenen Kommunen kurzfristig übertünchen.

III. Kommunen werden weiterhin ihre Pflichtaufgaben nicht finanzieren können

1. Die Vorschläge führen nachweislich bei vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen weiterhin dazu, dass diese mit ihren eigenen Einnahmen und den Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich nicht in der Lage sind, ihre Pflichtausgaben zu finanzieren und weiterhin defizitär bleiben.

2. Ohne ausreichende Mittel ist die soziale Demokratie vor Ort in Gefahr. Ehrenamtliche wie hauptamtliche Kommunalpolitiker beklagen zu Recht keine Gestaltungsmöglichkeiten zu haben, und dass durch verstärkte Auflagen der Kommunalaufsicht ihre Entscheidungsmöglichkeiten immer mehr ausgehöhlt werden.

3. Insgesamt bestätigt das von der Landesregierung vorgelegte Modell die Befürchtungen, dass sie von Anfang an kein offenes, objektives und faires Verfahren zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches vorgenommen hat, sondern es von vorneherein die Festlegung gab, den Kommunen nicht mehr Landesmittel zur Verfügung zu stellen.
4. Bei der Gesamtbetrachtung darf zudem auch nicht übersehen werden, dass viele Kommunen außerhalb des KFA hohe und weiter steigende Belastungen zu tragen haben, wie beispielsweise durch die Flüchtlingsaufnahme.

IV. Erhöhung der Kommunalsteuern in Hessen in Milliardenhöhe drohe

1. Die hessischen Kommunen hatten 2013 in ihrer Gesamtheit ein Finanzierungsdefizit von rund 1,1 Milliarden Euro. Hingegen konnten die deutschen Kommunen insgesamt sogar einen Überschuss von 1,05 Milliarden Euro erwirtschaften; während die hessischen Kommunen das mit Abstand höchste Defizit ausweisen mussten. Diese Finanzierungslücke kann mit den Vorschlägen zur Neuordnung nicht geschlossen werden. Deshalb sollen nun durch Verschärfung der Kommunalaufsicht die Kommunen gezwungen werden, ihre Haushalte bis 2017 (die so genannten Schutzschirm-Gemeinden bis 2020) auszugleichen. Da dies auf der Ausgabenseite nur beschränkt möglich ist, wird die Einnahmeseite dafür herhalten müssen (das sind auch die Erfahrungen beim so genannten Schutzschirm).

2. Damit drohen neben der Schließung öffentlicher Einrichtungen für die hessischen Bürgerinnen und Bürger Erhöhungen der Kommunalsteuern (insbesondere der Grundsteuer) und Gebühren bzw. Beiträgen von rund einer Milliarde Euro in den kommenden Jahren.

3. Die Landesregierung zwingt die Kommunen mit zwei Erlassen des Innenministers zur Haushaltskonsolidierung, die diese nur durch die Kürzung von Leistungen gegenüber ihrer Bürgerinnen und Bürgern und die Erhöhung von Steuern und Abgaben erbringen können. Mit Erlass von Anfang November, der von den Kommunen verlangt, bis 2017 ihre Haushalte auszugleichen und dazu sogar die höheren Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke vorgibt, wird die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten. +++ fuldainfo | wm


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