CDU-Kalbach wehrt sich gegen Vorwürfe

Schlechte Argumente werden durch ständige Wiederholungen nicht besser

Kalbach. Wie uns die CDU-Kalbach mitteilte, nehme man im Vorstand mit einiger Verwunderung einen -auf Nachfragen- entstanden Artikel zur Kenntnis, steht er doch im völligen Gegensatz zum Bericht der hiesigen Zeitung vom 14.12.2017. Dort berichtete laut CDU ein „unabhängiger und neutraler Mitarbeiter“ der Zeitung. Dieser war in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2017 anwesend.

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Kalbach, die von deren Gemeindevertretung beschlossen worden ist, sieht vor, dass Beigeordnete, welche den Bürgermeister vertreten, für jeden Kalendertag der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro erhalten. Für stundenweise Vertretungen sieht die Satzung keine Entschädigung vor. So wurde dies auch über viele Jahre bis zur Kommunalwahl 2016 von den Vorgängern des jetzigen Bürgermeisters Hölzers und auch von ihm selbst in Bezug auf den damaligen Ersten Beigeordneten Stefan Burkard praktiziert. Nach der Kommunalwahl 2016, aus der die CDU zwar als stärkste Fraktion mit 45 % herausging, aber die absolute Mehrheit an SPD und BfK verlor, die dann auch faktisch eine Koalition eingingen und nunmehr die politische Linie in Kalbach vorgeben können, ordnete Bürgermeister Hölzer an, dem neuen Ersten Beigeordneten auch bei stundenweiser Vertretung und auch bei Besprechungen an denen beide teilnahmen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro für jede Vertretung zu zahlen. Diese Regelung stand im klaren Widerspruch zu der von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzung.

Durch Zufall erfuhr der ehemalige Erste Beigeordnete Stefan Burkard von dieser neuen Praxis und bat Jakob Brähler, damals noch Mitglied des Gemeindevorstands, um Aufklärung. Bürgermeister Hölzer bestätigte seine Anordnung. Herr Brähler wies auf die Rechtswidrigkeit der Zahlungen hin und machte zudem deutlich, dass dieser Vorgang auch von strafrechtlicher Relevanz sein könne. Daraufhin nahm Herr Hölzer seine Anordnung zurück und die unrechtmäßig erfolgten Zuwendungen wurden vom Ersten Beigeordneten zurückgezahlt. Der nun auch von der Kommunalaufsicht beanstandete Beschluss des Gemeindevorstands vom 24.07.2017 ging noch über die damalige Anordnung des Bürgermeisters hinaus und trat sogar rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Es sollten nun auch u. a. Besuche bei Alters- und Ehejubiläen, Vertretung des Bürgermeisters bei gesellschaftlichen Veranstaltungen eine Aufwandsentschädigung von jeweils 20 Euro auslösen. Auf Grund der Beanstandung durch die Kommunalaufsicht steht somit fest, dass dieser Beschluss wegen Verstoß gegen die Aufwandsentschädigungssatzung rechtswidrig war. Außerdem verstieß er gegen § 100 der Hessischen Gemeindeordnung, da entsprechende Mittel im Haushalt gar nicht zur Verfügung standen. Im FDI-Artikel wird dieser Vorgang bagatellisiert. Es handele sich ja um Beträge von weniger als 500 Euro. Woher er diese Summe kennt, erschließt sich nicht. Tatsache ist jedoch, dass Bürgermeister Hölzer Geschenke an die Beigeordneten verteilt und sie nun durch den Gemeindevorstandsbeschluss aber in Mithaftung nimmt. Das ist umso gravierender, weil er bei Herbeiführung des Beschlusses die Auffassung der Kommunalaufsicht kannte und die Gutgläubigkeit der Mitglieder des Gemeindevortands ausgenutzt habe, so die CDU.

Auch kommt es auf die Höhe der Beträge überhaupt nicht an. Gleichwohl, jede Kassiererin, die in die Kasse ihres Arbeitgebers greift und 10 Euro entwendet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Nichts anderes ist aber im vorliegenden Fall geschehen. Da SPD und BfK über die Mehrheit im Gemeindeparlament verfügen, hätte Bürgermeister Hölzer schon im Frühjahr 2017 die Satzung mit den Stimmen seiner ihn unterstützenden Fraktionen ändern lassen können. Er muss sich fragen lassen, warum er diesen legalen Weg nicht beschritten hat. Die CDU hat diesen Vorgang zu Recht im Gemeindeparlament beanstandet. Jede Opposition in einer anderen Gemeinde hätte dies ebenfalls getan. Und wenn ein CDU-Bürgermeister so wie Herr Hölzer gehandelt hätte, SPD und BfK hätten dies zu Recht in gleicher Weise angeprangert.

Dass die Vorlage der CDU in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2017 den Bürgermeister überrascht haben soll, überrascht allerdings. Nach seinen eigenen Ausführungen in der Sitzung hatte er bereits am Vortag den Gemeindevorstand über die Beanstandung durch die Kommunalaufsicht informiert. Drauf hin hob der Gemeindevorstand seinen Beschluss vom 24.07.2017 wieder auf, so der Bürgermeister. Nach seinen Angaben seien bisher keine Zahlungen geflossen, so dass der Gemeinde Kalbach kein Schaden entstanden sei. Das überrascht insoweit, da die Regelung rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten war. Dass Beigeordnete im Dezember 2017 dennoch keinen Cent für Vertretungen ab Januar 2017 gesehen haben sollen, widerspricht jeder Logik, da Auszahlungen der Aufwandsentschädigung bisher im Monatsrhythmus bzw. vierteljährlich erfolgten.

Der Beschluss des Gemeindevorstands vom 24.07.2017, der auf eine Vorlage des Bürgermeisters erfolgte, ist ein gravierender Verstoß, der keine Bagatelle darstellt. Möglicherweise ist auch eine strafrechtliche Relevanz gegeben. Es ist Aufgabe des Gemeindeparlaments, die Gemeindeverwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands zu überwachen (§ 50 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung). Nichts anderes hat die CDU-Fraktion getan. Zu Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung war der Sachverhalt allen Verantwortlichen bekannt. Nach einer Sitzungsunterbrechung und dem Einlesen hätte sich die Gemeindevertretung mit dem Thema befassen können, wenn dies SPD- und BfK-Fraktion gewollt hätten. Es ist nicht unüblich, dass Anträge vor oder während Sitzungen gestellt und dann auch behandelt werden. Letztlich diente die Ablehnung nur dem Zeitgewinn aus einer mehr als peinlichen Situation, die sich allein Bürgermeister Hölzer zuschreiben lassen muss.

Zu den weiteren Vorwürfen äußern wir uns nicht, enthält er doch nur Wiederholungen dessen, was insbesondere von Vertretern der BfK immer wieder vorgetragen wird, die CDU hätte 30 Jahre nichts getan, sie hätte die Wahlniederlage immer noch nicht verwunden, sie würde die Mitarbeiter der Verwaltung angreifen. Schlechte Argumente werden durch ständige Wiederholungen nicht besser. Der nicht bekannte Kommentator möge sich doch etwas Neues einfallen lassen, so die CDU abschließend. +++