Buschmann lehnt Aussetzen der Schuldenbremse wegen Flutschäden ab

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen nach einer Aussetzung der Schuldenbremse zur Beseitigung aktueller Flutschäden zurückgewiesen. „Es scheint mir dem Ernst der Lage nicht angemessen, dass manche sie nutzen, um für ihre politischen Evergreens zu werben“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“. Man könne noch gar nicht absehen, wie hoch der Schaden am Ende sein werde.

„Das hilft niemandem und ist auch verfassungsrechtlich nicht seriös. Erste Priorität muss sein, Schäden zu verhindern und den Betroffenen das Signal zu geben, dass man sie nicht alleine lässt“, erklärte der Minister weiter. Auch die Hilfen für die Beseitigung der Ahrtal-Katastrophe sind laut Buschmann eher kein Grund, die Schuldenbremse auszusetzen. „In Anbetracht der finanziellen Größenordnung, um die es geht, darf ich sagen: Ich bin skeptisch. Die Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, sind streng. Wir dürfen hier keine rechtlichen Risiken eingehen“, so der Minister. Ob eine Aussetzung gerechtfertigt sein könne, werde aber derzeit in der Bundesregierung geprüft. Die Politik müsse grundsätzlich lernen mit dem Geld auszukommen, das ihr zur Verfügung steht, so Buschmann. Sie könne nicht beliebig finanzielle Lasten in die Zukunft verschieben, um sie künftigen Generationen aufzubürden. „Es geht also nicht um Knauserigkeit oder Geiz. Es geht um Generationengerechtigkeit“, sagte der FDP-Politiker. Nur solide Haushaltsführung führe dazu, dass man in außergewöhnlichen Zeiten der Herausforderungen wie in der Energie-, der Corona- oder die Eurokrise handlungsfähig bleibe. Nur mit einem kontrollierten Schuldenstand könne sich der Staat in einer akuten Krisensituation am Kapital kurzfristig viel Geld zu vertretbaren Konditionen leihen. „Deshalb ist die Schuldenbremse kein Ausdruck von Engstirnigkeit, sondern von nachhaltiger Risikovorsorge“, sagte der Minister.

Buschmann äußert Bedenken zu möglichem AfD-Verbotsverfahren

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geäußert. „Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“ weiter. „Ein Verbotsverfahren wäre aus meiner Sicht mit großen Risiken verbunden. Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, wäre dies ein gewaltiger PR-Sieg für die Partei.“ Zwar sei die AfD laut verschiedener Landesverfassungsschutzämter in weiten Teilen gesichert rechtsextrem. Nach den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts müsse darüber hinaus aber eine aggressiv kämpferische Haltung der AfD „beweisfest“ nachgewiesen werden. „Das bedeutet, dass das Bestreben dieser Partei muss klar sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zumindest spürbar zu gefährden“, so Buschmann. Zudem müsse es konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass eine tatsächliche Umsetzung möglich erscheint. „Wenn sich nicht beweisen lässt, dass von der AfD die reale Gefahr ausgeht, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen oder zumindest beeinträchtigen könnte, würde das Verbotsverfahren scheitern.“ Das demokratische Gemeinwesen dürfe nie in die Hände von Rechtsextremen fallen, sagte Buschmann. „Um das sicherzustellen, müssen wir die AfD im demokratischen Wettbewerb schlagen.“ Für die Prüfung eines Verbotsverfahrens haben sich bislang unter anderem SPD-Chefin Saskia Esken, Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart (Grüne) und der Ost-Beauftragte der vorherigen Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), ausgesprochen. Gegen ein AfD-Verbot sind zum aktuellen Zeitpunkt beispielsweise Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und der aktuelle Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD). +++


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