Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge für ein legitimes Mittel, um für saubere Luft in Städten zu sorgen. Das geht aus einem Urteil der Leipziger Richter vom Dienstag hervor. Konkret ging es in dem Verfahren um die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Die Entscheidung der Richter gilt aber als Grundsatzurteil. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in erster Instanz erfolgreich geklagt, sie hatte verlangt, die Luftreinhaltepläne für die beiden Städte mit konkreten Maßnahmen zu ergänzen, um für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid zu sorgen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürften. Das Verwaltungsgericht Stuttgart ging noch einen Schritt weiter: Es urteilte, ein Fahrverbot sei derzeit "die effektivste und derzeit einzige Luftreinhaltemaßnahme" zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg waren gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Revision gegangen. Sie hielten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts für unzulässig. +++
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