Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Nicht der Bund, sonder die Länder seien für die Durchsetzung der Familienleistung zuständig, urteilten die Richter. Die Leistung in Höhe von 150 Euro monatlich wird an Eltern gezahlt, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen. Mehr als 455.000 Eltern erhalten derzeit das Betreuungsgeld. Geklagt hatte das Land Hamburg. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) begrüßte das Urteil. "Das Betreuungsgeld hat gerade Frauen mit kleinen Kindern aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen", sagte Dreyer der "Bild". "Vor diesem Hintergrund begrüße ich das BVG-Urteil. Es ist klar und deutlich. Das nun eingesparte Betreuungsgeld sollte in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätze investiert werden. Das nützt den Kindern und ihren Eltern am allermeisten." +++ fuldainfo
Und wieder stellt sich die Frage, warum wir über 600 Bundestagsabgeordnete brauchen, wenn diese wiederholt nicht in der Lage sind, verfassungsgemäße Gesetze zu verabschieden. Die christlichen Parteien sind dermaßen Ideologie betrieben, dass ihnen offenbar das Grundgesetz dabei nur im Wege steht. Gott sei Dank haben wir aber noch die Judikative, die hier korrigierend eingreift, auch wenn das Gericht immer wieder von übereifrigen christlichen Politikern dafür beschimpft wird.
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