Karlsruhe. Großeltern haben ein Recht darauf, bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind in Betracht gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Freitag, dass den Großeltern der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zukomme, sofern dem Kindeswohl nicht anderweitig besser gedient sei und tatsächlich eine engere familiäre Bindung bestehe. Hintergrund war die Beschwerde einer Großmutter, für deren Enkeltochter das Jugendamt als Vormund eingesetzt worden war. Die Beschwerde der Großmutter blieb jedoch ohne Erfolg, da nach Ansicht des Gerichts die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Auswahlentscheidung hinreichend beachtet wurden. +++ fuldainfo
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