Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die von 2011 bis 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 106 des Grundgesetzes zuordnen lasse, „fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig. Die Steuereinnahmen aus der Brennelementesteuer betrugen für den Bundeshaushalt insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro. Die Atomkonzerne können wegen des Urteils auf eine Rückerstattung hoffen. +++
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