Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in zwei ersten Verfahren mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten im Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander. In Karlsruhe lägen zwei Verfassungsbeschwerden als Eilantrag vor, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Eine wende sich gegen die im Bereich Berlin/Brandenburg geltenden Eindämmungsregeln. Die andere habe das Moratorium des Bundestages zum Anlass, wonach Mietzahlungen ausgesetzt werden können, sofern ein Mieter infolge der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleidet. Beide Verfahren seien mitsamt eines Antrags auf einstweilige Anordnung gestellt worden, berichtet die Zeitung weiter. Sie würden daher von den zuständigen Berichterstattern des Verfassungsgerichts vorrangig bearbeitet. Mehrere weitere Verfassungsbeschwerden wegen der Corona-Maßnahmen seien ins allgemeine Register aufgenommen worden und befänden sich im Status der Vorklärung, beric htet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Angaben des Gerichts. +++
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