
Berlin. Der Bundestag hat am Freitag die zweite Stufe der Pflegereform verabschiedet. Neben der Besserstellung von Demenzkranken wird mit dem neuen Gesetz unter anderem die Pflegeeinstufung verändert: Statt der drei bisherigen Pflegestufen wird es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. „Mehr Zeit für die Pflege, weniger Zeit für das Papier“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der abschließenden Beratung im Bundestag.
Der Abbau an Bürokratie dürfe allerdings nicht zum Abbau von Pflegepersonal führen, so der CDU-Politiker. Nach der Reform sollen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen werden. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit künftig in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Das Zweite Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz für Steuerzahler um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns.
Sozialverbands-Präsident: Neues Pflegegesetz erhöht Armutsrisiken
Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, hat Nachbesserungen beim Pflegestärkungsgesetz II gefordert, welches am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. „Dieses Gesetz bedeutet zunächst eine klare Verbesserung für die von Pflege betroffenen Menschen“, erklärte Bauer am Freitag. „Denn der Zugang zu den Leistungen wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gerechter.“ Gleichwohl fehle dem Gesetz ein solidarisches Finanzierungskonzept. „Und das ist mit Blick auf die steigenden Armutsrisiken in der Pflege ein Verhängnis. An dieser Stelle dürfen wir den Gesetzgeber nicht aus seiner Pflicht entlassen“, so der Verbandspräsident. „Er muss nachbessern und die finanziellen Belastungen stärker umlagefinanziert verteilen.“ +++ fuldainfo
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