Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD die Einführung der Mietpreisbremse beschlossen. Wo die Mietpreisbremse greifen soll, können die Bundesländer für fünf Jahre festlegen: In den von ihnen als „angespannte Wohnungsmärkte“ definierten Gebieten darf die neue Miete bei einem Mieterwechsel künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Davon ausgenommen sind Neubauten und grundsanierte Wohnungen. Bereits vor der Verabschiedung durch den Bundestag hatten mehrere Bundesländer mit großen Ballungsräumen und Universitätsstädten angekündigt, die Mietpreisbremse schnell anwenden zu wollen, darunter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin. Das Bundeskabinett hatte die Gesetzespläne bereits im vergangenen Oktober auf den Weg gebracht. Union und SPD stritten in den vergangenen Wochen und Monaten allerdings über Details und Ausnahmen, ehe sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition in der vergangenen Woche einigen konnten. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag soll das Vorhaben nach den Plänen der Regierung bis Ende März auch den Bundesrat passieren. +++ fuldainfo
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