Der Bundestag hat den Kompromiss zum Digitalpakt für Schulen abgesegnet. 574 und damit die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten bestätigte am Donnerstagnachmittag in einer namentlichen Abstimmung den vom Vermittlungsausschuss ausgehandelten Vorschlag, durch den die Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes geändert werden sollen. 74 Parlamentarier stimmten dagegen. Mit den Änderungen sollen Bundeshilfen bei kommunalen Investitionen erleichtert werden, wobei eine Mitfinanzierung zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur im Mittelpunkt steht. Im Streit zwischen Bund und Ländern ging es unter anderem um die Kontrollrechte des Bundes über die Verwendung der Gelder. Laut Einigung soll der Bund die Möglichkeit bekommen, die Länder durch Akteneinsicht und die Anforderung von Berichten zu kontrollieren. Zudem wurde die 50:50-Regelung bei der finanziellen Beteiligung der Länder an künftigen Bundesprogrammen gestrichen. Auch der Bundesrat muss dem Einigungsvorschlag noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Dies soll bei seiner nächsten Sitzung am 15. März geschehen. +++
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