Der Bundestag hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für den Großteil der Bundesbürger auf den Weg gebracht. 369 Abgeordnete stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. 278 stimmten dagegen, drei Parlamentarier enthielten sich. In einem ersten Schritt sollen laut Gesetz ab 2021 rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer durch Anhebung der Soli-Freigrenzen vollständig entlastet werden. Menschen mit höherem Einkommen sollen ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet werden. Das Entlastungsvolumen soll zunächst 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Bei dem Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er war 1991 zunächst befristet auf ein Jahr auf den Weg gebracht worden. 1995 wurde der Zuschlag dann unbefristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar