Bundestag bringt Spahns Versorgungsgesetz auf den Weg

Verbraucherschützer halten Versorgungsgesetz für unzureichend

Bundestag,

Der Bundestag hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem der Terminservice zur Vermittlung von Fachärzten ausgeweitet werden. Kassenpatienten sollen so schneller Arzttermine bekommen. Die Terminservicestelle soll künftig über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 ständig erreichbar sein. Einige Facharztgruppen wie zum Beispiel Augenärzte oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen laut Gesetzentwurf mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten. Vorherige Terminvereinbarung sind dann nicht nötig. Hausarztpraxen sollen künftig mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Die Ärzte sollen für die zusätzlichen Aufwendungen vergütet werden.

Verbraucherschützer halten Versorgungsgesetz für unzureichend

Verbraucherschützer haben das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung (TSVG) als unzureichend kritisiert. Es sei zwar gut, dass das Angebot der Terminservicestellen ausgebaut werde, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Klaus Müller, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Das Kernproblem bleibt jedoch: In ländlichen Regionen und ärmeren Stadtteilen fehlen Ärzte“, sagte Müller und forderte: „Hier muss viel stärker als bisher steuernd eingegriffen werden, damit Ärzte dort praktizieren, wo sie gebraucht werden.“ Lange Wartezeiten auf einen Arzttermin seien für Patienten „ein großes Problem“, so der Verbandschef. Das TSVG bringe zwar eine Vielzahl von Neuerungen für Versicherte und Patienten. Aber: „Über zahlreiche Einzelmaßnahmen geht das Gesetz nun nicht hinaus“, bemängelte Müller. „Ein nachvollziehbares Gesamtkonzept für eine patientenori entierte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung fehlt.“ Der VZBV-Vorstand warf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überdies ein übereiltes Vorgehen vor. Um der komplexen Aufgabe gerecht zu werden, „hätte man sich eine Auseinandersetzung in einzelnen Gesetzgebungsverfahren gewünscht – kein Vorgehen im Hauruckverfahren“, sagte Müller der NOZ. +++