Bundestag beschließt Verlängerung von Mietpreisbremse

Mit dem Gesetz soll die Mietpreisbremse geschärft werden

Bundestag

Der Bundestag hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse verabschiedet. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Freitag die Bundestagsfraktionen von Union, SPD und Grünen zu. Die Fraktionen von FDP und AfD stimmten dagegen, die Linken-Bundestagsfraktion enthielt sich. Mit dem Gesetz soll die Mietpreisbremse geschärft werden. So solle es zum einen den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung solle wie bisher höchstens fünf Jahre betragen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollten alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten. Zum anderen solle der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. Auf diese Weise solle das Potential der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden und es zu einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern kommen. Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 eingeführten Regelungen hätten über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn „dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen“, den Mietenanstieg moderat verlangsamt, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Die für die Einführung der Regelungen der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage bestehe im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheine deshalb nicht sinnvoll, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. +++