Der Bundestag hat das Gesetz für eine beschleunigte Beschaffung von Gütern für die Bundeswehr und zivile Sicherheitsbehörden verabschiedet. Damit sollen im Vergaberecht für den Bereich Verteidigung und Sicherheit Änderungen vorgenommen werden, "um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken", heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich seien. So gewinne in der Sicherheitspolitik die "Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können", an Bedeutung, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Das Gesetz modifiziere die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Zudem soll vor allem die Vergabestatistikverordnung geändert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar