Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft beschlossen. In Deutschland aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern müssen sich in Zukunft nicht mehr zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der deutschen entscheiden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dafür müssen Betroffene beispielsweise bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder mindestens sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein. Zuvor hatte die Regierung bereits das Asylrecht verschärft: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten in Zukunft als sichere Herkunftsstaaten. Asylbewerber aus diesen drei Ländern können damit schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden. +++ fuldainfo
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Cookies aktivieren oder deaktivierenAktiviertDeaktiviert
Hinterlasse jetzt einen Kommentar