Bundestag beschließt neues Corona-Schutzkonzept

Auch strengere Maßnahmen können angeordnet werden

Der Bundestag hat das neue Corona-Schutzkonzept für den Herbst beschlossen. 386 Abgeordnete stimmten am Donnerstag für den Kompromiss der Ampelkoalition, 313 lehnten ihn ab. Zudem gab es drei Enthaltungen. Schwerpunkt der neuen Regeln ist die Maskenpflicht. So soll künftig bundesweit in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen eine eine FFP2-Maskenpflicht gelten, dort soll außerdem ein Corona-Test verpflichtend werden. Auch im Fernverkehr mit Bus und Bahn soll eine FFP2-Maske getragen werden müssen. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Maskenpflicht in Flugzeugen soll allerdings wegfallen – dem Vernehmen nach auf Druck der FDP. Offiziell wurde die Änderung mit einer Angleichung der europäischen Regelungen begründet. Eine weitere Neuerung ist, dass die Länder vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen können sollen. Dazu kann unter anderem Maskenpflicht in Innenräumen sowie für den Nahverkehr zählen. Auch eine Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schüler ab dem fünften Schuljahr ist laut Gesetzentwurf möglich, „wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“. Auch strengere Maßnahmen können angeordnet werden, wenn sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbaut und ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft eine „konkrete Gefahr“ für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen feststellt. Kontaktbeschränkungen und Lockdowns soll es aber nicht mehr geben. +++