Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes beschlossen. Ziel ist es laut Bundesregierung, das Prostitutionsgewerbe schärfer zu reglementieren, um Prostituierte besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden zu schützen. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht vor. Zuvor war bereits eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen worden. Damit sollen die bislang gültigen juristischen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verringert werden. Künftig soll der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelten: Danach macht sich nicht nur strafbar, wer Gewalt angedroht oder angewendet hat, sondern auch, wer sich über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinweggesetzt hat. +++ fuldainfo
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