Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig ein Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung Homosexueller, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, beschlossen. Die Entschädigung soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen. Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sind Verurteilungen wegen sexuellen Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren – das gilt insbesondere für Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten. In der Bundesrepublik wurde der Paragraf 175 im Jahr 1969 entschärft und erst 1994 abgeschafft. Bis 1969 wurden Schätzungen zufolge rund 50.000 Männer zu Haftstrafen verurteilt, danach wurden 3.500 Männer eingesperrt. In der DDR galt der „Schwulenparagraf“ bis 1968. Wie viele Männer im Gefängnis saßen, ist unklar. Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 bisher nicht. +++
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