Bundestag beschließt Förderung von „Mieterstrom“

Die Förderung erfolgt wie bei der Einspeisung in das Netz

Solaranlage

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition eine neue Förderung von sogenanntem „Mieterstrom“ beschlossen. Solarstrom soll künftig auch dann gefördert werden, wenn er ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung direkt an Letztverbraucher in dem Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und von dem Mieter verbraucht wird. Voraussetzung ist, dass mindestens 40 Prozent der Fläche dieses Gebäudes dem Wohnen dient.

Die Förderung erfolgt wie bei der Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung pro Kilowattstunde. Mieter sollen die Entscheidung für oder gegen den Bezug von Mieterstrom frei treffen können. Das Gesetz sieht vor, dass Mietvertrag und Mieterstromvertrag getrennte Verträge sein müssen und die Laufzeit eines Mieterstromvertrags auf ein Jahr begrenzt ist. Die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage bleibt aber auch für den „Mieterstrom“ erhalten.

Die Linke kritisierte, dass das Gesetz „halbherzig“ sei. Vermieter, die eine Solaranlage installierten, müssten künftig auf ihr gesamtes Geschäft Gewerbesteuer zahlen. Bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stieß vor allem die Beschränkung der Förderung auf 500 Megawatt pro Jahr auf Ablehnung. Die Potentiale würden so bei Weitem nicht ausgeschöpft, hieß es. Grüne und Linke stimmten am Donnerstag aber nicht gegen das Gesetz, sondern enthielten sich. +++