Bundestag beschließt Entscheidungslösung bei Organspende

Für die Abstimmungen galt keine Fraktionsdisziplin

Bundestag

In der Bundestags-Abstimmung über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland hat sich die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung durchgesetzt. 432 der Abgeordneten stimmten am Donnerstagmittag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. 200 stimmten dagegen, zudem gab es 37 Enthaltungen. Laut Gesetzestext sollen die Bürger künftig regelmäßig aktiv zu ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Dies soll zum Beispiel bei Behördengängen geschehen. Die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll dadurch gestärkt werden.

Die Entscheidungs- beziehungsweise Zustimmungslösung sieht auch die Schaffung eines Online-Registers vor. Vor dem Beschluss hatten die Abgeordneten zunächst einen Gesetzentwurf für eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung abgelehnt. Der Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah vor, dass jeder Bürger als möglicher Organspender gilt, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Sollte von einem potenziellen Spender keine Willensbekundung vorliegen, sollten vor einer Organentnahme die nächsten Angehörigen befragt werden. Auch bei dem Vorschlag sollte ein Online-Register eingeführt werden. Bei der Abstimmung am Donnerstagvormittag hatten allerdings 379 der Abgeordneten mit Nein gestimmt. Zudem gab es 292 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen. Für die Abstimmungen im Bundestag am Donnerstag galt keine Fraktionsdisziplin.

Kirchen begrüßen Neuregelung der Organspende

Die Kirchen in Deutschland haben die Entscheidung des Bundestages für eine Neureglung der Organspende begrüßt. „Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Donnerstag. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schloss sich dem an. Die Verabschiedung des Gesetzes setze ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender medizinethischer und grundrechtlicher Prinzipien, teilte die EKD mit. Laut Kardinal Marx gewährt die Neuregelung eine „möglichst große Entscheidungsfreiheit“. Es gebe dennoch Maßnahmen, die dazu führten, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassten. Man begrüße auch die Einführung eines Organspenderegisters, welches die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern könnte, so EKD und Bischofskonferenz. In der Bundestagsabstimmung am Donnerstag hatte sich die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung gegen die doppelte Widerspruchslösung durchgesetzt. Laut Gesetzestext sollen die Bürger künftig regelmäßig aktiv zu ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Dies soll zum Beispiel bei Behördengängen geschehen. Die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll dadurch gestärkt werden. +++