Bundesregierung plant neue Anzeigepflicht für Steuerberater

Steursparmodelle den zuständigen Behörden zu melden

Finanzamt

Berlin. Die Bundesregierung will eine neue Offenlegungspflicht für Steuerberater einführen und auf diese Weise Schlupflöcher schließen. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hervor, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Demnach sollen Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute, die komplexe Steuergestaltungsmodelle entwickeln und ihren Kunden so beim Steuernsparen helfen, gesetzlich verpflichtet werden, diese Modelle den zuständigen Behörden zu melden. Laut dem Gutachten sei eine solche Anzeigepflicht „sowohl ökonomisch sinnvoll als auch verfassungsrechtlich legitim“. Zu diesem Urteil kommt das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München, das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem Gutachten beauftragt hatte. Die Pflicht soll für externe Berater gelten, „die förderlich an der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Umsetzung einer Gestaltung mitwirken“. Die Gutachter berufen sich dabei auf die von der Verfassung garantierte „Besteuerungsgleichheit“. Wenn es einzelnen Steuerpflichtigen gelinge, ihre Steuerlast zu minimieren, indem sie Lücken im Steuersystem ausnutzten, sei diese Gleichheit nicht mehr gegeben, argumentieren sie. +++