Bundesregierung legt restriktives Asyl- und Sicherheitspaket vor

Ich bin froh, dass es uns gelungen ist

Nach dem Terror-Angriff von Solingen hat sich die Bundesregierung auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Vorgesehen ist der Einsatz von sogenannten „Tasern“ sowie von Gesichtserkennungs- und Polizeisoftware. Das Waffenrecht soll verschärft und durch „verdachtsunabhängige“ Kontrollen durchgesetzt werden. Flüchtlingen, die nicht aus der Ukraine stammen, soll bei einem Besuch von Angehörigen im Ursprungsland ohne triftigen Grund der Schutzstatus entzogen werden. Wenn Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat Leistungen erhalten können, soll in Deutschland der Bezug gestoppt werden

„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, uns in der Bundesregierung auf weitreichende Maßnahmen zu verständigen“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Es gehe nicht nur um den Migrationsbereich, sondern auch um die Bereiche der Waffenrechtsverschärfung und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden.

Die Polizei soll in Zukunft auch Gesichtserkennungssoftware einsetzen können. „Ermittlungsbehörden bekommen künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich von Internetdaten, der sogenannten Gesichtserkennung mit öffentlich zugänglichen Quellen, also im Internet, in den sozialen Medien“, so Faeser. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll zur Analyse polizeilicher Daten auch sogenannte „Künstliche Intelligenz“ einsetzen können. Die SPD-Politikerin erhofft sich davon, gesuchte Personen schneller identifizieren zu können. Unter Datenschützern sind beide Technologien umstritten, weil sie fehleranfällig sind und zu Diskriminierung führen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Einsatz von Polizeisoftware zuletzt eingeschränkt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ergänzte, dass der Bundespolizei sogenannte „Taser“ zur Verfügung gestellt werden sollen, damit sie sich im Konfliktfall gegen Täter, insbesondere in großen Menschenmengen, durchsetzen können. Diese Elektroimpulsgeräte können bei Personen mit schwachen Herzen tödlich sein.

Darüber hinaus soll das Waffenrecht verschärft werden. „Messer haben auf Volksfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen nichts zu suchen. Deshalb wird es hier ein Messerverbot geben“, sagte die Innenministerin. Ausnahmen sollen etwa im beruflichen Kontext möglich sein. „Wir werden ein generelles Umgangsverbot für Springmesser einführen und darüber hinaus mit Regelungsbeispielen klarstellen, wann ein individuelles Waffenverbot gelten sollen.“

Die Bundesländer sollen an kriminalitätsbelasteten Orten, wie etwa Bahnhöfen, komplette Messerverbote einführen können. Die Bundespolizei soll künftig die Möglichkeit für verdachtsunabhängige stichprobenartige Kontrollen erhalten. Solche Kontrollen stehen in der Kritik, weil sie schikanierendes „Racial Profiling“ auf Basis von Stereotypen zur Folge haben können.

„Künftig werden auch die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird“, sagte die SPD-Politikerin. Bislang hatte sich die FDP gegen schärfere Waffengesetze gestellt.

Faeser zählte als Maßnahmen gegen Islamismus mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz bei Finanzermittlungen, eine „Task Force“ aus Wissenschaft und Praxis, sowie Präventionsprojekte auf.

Mit mehreren Regelungen soll das Asylrecht verschärft werden. „Wir werden auch beim Aufenthaltsrecht und bei Rückführungen weitere Maßnahmen treffen“, erklärte die Innenministerin. „Wir werden ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse definieren bei Straftaten, die mit einem Messer begangen werden und zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr führen.“ Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse soll Buschmann zufolge auch im Jugendstrafrecht für Angriffe mit Messern geschaffen werden. Auch Reisen in das Heimatland sollen begrenzt werden. „Wer ohne zwingenden Grund, wie zum Beispiel eine Beerdigung naher Angehöriger, in sein Heimatland zurückreist, dem soll der Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter aberkannt werden“, kündigte Faeser an. Eine Arbeitsgruppe mit den Ländern soll Hürden für Dublin-Abschiebungen beseitigen.

Justizminister Buschmann kritisierte insbesondere, dass eine hohe Zahl an Abschiebungen scheitere, weil die Abschiebepflichtigen nicht angetroffen werden können. „Das muss aufhören. Und darauf haben wir uns verständigt und deshalb haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um im Bereich der Migrationspolitik gewissermaßen einen Realismuseinzug erhalten, der dafür sorgt, dass wir nicht nur bestehende Gesetze umsetzen, sondern dass wir auch erweiterte Möglichkeiten haben, das schneller und effektiver zu tun“, sagte der FDP-Politiker.

Die Ausschlussgründe für Asyl sollen erweitert werden. „Wer Menschen angreift wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung wegen ihres jüdischen Glaubens oder auch sonstigen menschenverachtenden Beweggründen, sprich wer islamistisch, dschihadistisch oder sonst wie extremistisch motiviert ist, kann in Deutschland kein Asyl bekommen oder als Flüchtling anerkannt werden“, sagte Buschmann. „Und deshalb werden wir die Ausschlussgründe für die Asylberechtigung und die Flüchtlingseigenschaft ausweiten.“

Anja Hajduk (Grüne), Staatssekretärin im von Minister Robert Habeck (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministerium, kündigte eine Streichung von Leistungen für bestimmte Flüchtlinge an. „Wir finden es richtig, wenn Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert wurden, dass sie dort dann auch ihr Asylverfahren betreiben müssen“, sagte sie. „Wenn es dann so ist, dass sowieso schon geklärt ist, dass durch ein Übernahmeersuchen auch gesichert ist, dass dort dann für die Finanzierung eine Zuständigkeit von einem benachbarten europäischen Staat für eine Person gewährleistet ist, dann ist es auch folgerichtig, dass der Leistungsanspruch, der hier bei uns möglicherweise begonnen hat zu greifen, beendet wird. Darauf haben wir uns auch gemeinsam verständigt.“ +++

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